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Zwölf Jahre Haft für Mann, der Scheidung nicht akzeptieren wollte

Weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte, passte ein 37-jähriger Mann am 10. Juni 2008 in Wien-Hietzing seine Noch-Ehefrau nach der Arbeit ab und würgte sie auf offener Straße, bis sie das Bewusstsein verlor.

Erst das beherzte Eingreifen einer Passantin, die das Geschehen beobachtet hatte, bewog ihn dazu, von ihr abzulassen. Am Freitag wurde er wegen versuchten Mordes von einem Schwurgericht (Vorsitz: Ulrich Nachtlberger) zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Angeklagte meldeten Strafberufung an. Er habe im Zuge einer Aussprache seine Frau “nur beruhigen wollen”, hatte der 37-Jährige den Geschworenen dargelegt. Dabei habe er “die Kontrolle verloren”.

“Plötzlich sah ich, dass ich auf der Wiese lag mit meiner Frau”, gab er zu Protokoll. Er habe seine Hände “nur am Hals hingehalten” und nicht zugedrückt. Die Frage, wie er sich dann die ausgeprägten Würgemale erkläre, beantwortete er mit: “Ich habe lange Nägel. Vielleicht deshalb.”

Das Paar hatte 2004 geheiratet. Schon nach wenigen Monaten bemerkte die Frau, dass sie mit der Eheschließung besser zugewartet bzw. diese überhaupt abgeblasen hätte. Während sie arbeiten ging, saß er nur daheim herum: “Er wollte sich nur bedienen lassen.” Vor allem aber neigte er zur Gewalt: “Ein Schlag mit der flachen Hand, das war schon fast Alltag.”

Schließlich reichte es ihr. Sie erwirkte eine Einstweilige Verfügung, derzufolge er die gemeinsame Wohnung nicht mehr betreten durfte, und reichte die Scheidung an. Daraufhin rief er sie 50 bis 100 Mal pro Tag an oder schickte ihr SMS, in denen er ihr seine unverbrüchliche Liebe beteuerte und verlangte, sie möge zu ihm zurückzukehren. Ansonsten werde er sie “umbringen”.

“Ich habe ihr ständig gesagt, dass ich sie liebe und mit ihr zusammenleben möchte”, erinnerte sich der Angeklagte an das letzte Zusammentreffen. Als die Frau seine Frage, ob auch sie ihn liebe, verneinte, sei er “sehr traurig” gewesen. Töten habe er die Frau aber nicht wollen, versicherte er. Sein Verteidiger sprach von einer “Affekthandlung”.

Als Zeugin wurde auch die Passantin befragt, derzufolge das Opfer das Überleben verdanken dürfte: “Wenn ich nicht dazwischen gegangen wäre, hätte er sie umgebracht.”

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