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Zweiter Anlauf für Energieeffizienz im Nationalrat

Im Nationalrat gibt es einen zweiten Anlauf für die Energieeffizienz.
Im Nationalrat gibt es einen zweiten Anlauf für die Energieeffizienz. ©APA/ROBERT JAEGER (Symbolbild)
Am Donnerstag unternimmt die Regierung einen zweiten Anlauf, das Energieeffizienzgesetz durch den Nationalrat zu bringen und so hohe Strafzahlungen durch die EU zu vermeiden.
Energieeffizienzgesetz blockiert
Ministerrat beschloss Energieeffizienzgesetz

Bei einer Sondersitzung soll eine einfachgesetzliche Regelung getroffen werden, mit der allerdings die Länder bei der Verpflichtung zum Sparen nicht einbezogen werden können. Weiters auf der Tagesordnung finden sich das Paket gegen Kinderarmut sowie die Strompreiskompensation für die Industrie.

Regierung unternimmt zweiten Anlauf für Energieeffizienz

Letzteres Paket wird Industrieunternehmen 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten mit in Summe 233 Mio. Euro kompensieren. Nach dem Parlamentsbeschluss ist auch noch der Segen der EU-Kommission notwendig. Da es auch noch den mit 450 Mio. Euro budgetierten Energiekostenzuschuss gibt, ist der Bezug beider Förderungen ausgeschlossen.

Das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz war - als Teil eines Antiteuerungspakets - bis Mitte Juli 2022 in Begutachtung und zielt auf international tätige Großunternehmen mit mehr als einer Gigawattstunde Stromverbrauch im Jahr, die unter das EU-Emissionshandelssystem ETS fallen. Die Antragstellung soll ab Herbst 2023 möglich sein und die Auszahlung über die Förderbank aws bis Ende des Jahres erfolgen.

Entlastungsmaßnahmen gegen Kinderarmut

Die Entlastungsmaßnahmen, mit denen u.a. Kinderarmut entgegengewirkt werden soll, bringen etwa Beziehern von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage bis Ende 2024 pro Kind und Monat 60 Euro zusätzlich. Dieselbe Leistung werden auch Alleinerziehende erhalten, die Einkünfte unter 2.000 Euro brutto pro Monat aufweisen - sowie Sozialhilfebeziehende ohne Kinder (diese aber nur bis Ende des Jahres).

Ebenfalls geplant sind Verbesserungen etwa beim Schulstartpaket "Schulstartklar", hier wird die Zahlung von 120 auf 150 Euro ausgeweitet und zwei Mal im Jahr ausbezahlt - anspruchsberechtigt sind jene in "finanziell prekären Situationen" (sofern im Haushalt Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung bezogen wird). Aufgestockt werden auch die Mittel für die Plattform www.weiterlernen.at, über die sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen kostenfrei Zugang zu Lernhilfe durch NGOs und Lehramtsstudierende ermöglicht wird. Das Gesamtvolumen des Pakets beträgt laut Regierungsangaben rund 500 Mio. Euro.

EU-Richtlinie als Grundlage für das Energieeffizienzgesetz

Grundlage für das Energieeffizienzgesetz bildet eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018, die bis 2020 umgesetzt werden hätte sollen. Österreich erwies sich allerdings als säumig, weswegen der Republik aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens eine Strafzahlung droht. Das Gesetz sollte aus Sicht der Koalition dazu beitragen, nationale und EU-weite Klimaziele zu erreichen, indem der Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um 18 Prozent verringert wird. All das mit verbindlichen Vorgaben für Bund und Länder, wofür die Verfassungsmehrheit notwendig gewesen wäre - die aber zuletzt an Rot und Blau gescheitert ist. Vorgesehen waren Förderungen von jährlich 190 Mio. Euro für Haushalte und Unternehmen. Nunmehr soll eine Regel kommen, die nur den Bereich des Bundes regelt.

(APA/Red)

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