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Zwei Mal Gift in Getränke gemischt

Zwei Mal Gift in Getränke gemischt
Zwei Mal Gift in Getränke gemischt ©Photo by JJ Jordan on Unsplash / Photo by Toimetaja tõlkebüroo on Unsplash
Die angeklagte Tschetschenin mischte nach den gerichtlichen Feststellungen im November 2018 in einer Hohenemser Wohnung einem Landsmann zwei Mal Gift in Getränke, zuerst in einen Tee und danach in Wasser. Und sie verpasste ihm eine Ohrfeige und zwang ihn so, die vergifteten Getränke zu trinken. Daraufhin halluzinierte der 37-Jährige und konnte nicht mehr gehen.

Zudem hat die Angeklagte nach Ansicht der Richterin im Februar 2019 dem Opfer 10.000 Euro dafür angeboten, dass er als Gerichtszeuge seine belas­tenden Angaben gegen sie und ihre Familienangehörigen zurückzieht.

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360 Tagsätze

Wegen versuchter Anstiftung zur Falschaussage, Nötigung und Körperverletzung in zwei Fällen wurde die unbescholtene Mutter von sechs Kindern gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Beschuldigte befand sich mehr als drei Wochen lang in Untersuchungshaft. Deshalb betrage die tatsächlich zu bezahlende Geldstrafe nur noch 1237 Euro, teilte Richterin Kathrin Brückl der Verurteilten mit.

Die Tschetschenin wurde damit für ihre Beteiligung an einer Vergeltungsaktion bestraft. Ihr Gatte und ihre beiden Söhne zwangen den 37-Jährigen mit Gewalt und dabei auch mit den vergifteten Getränken dazu, in einem von ihnen aufgenommenen Video seine polizeilichen Angaben zurückzunehmen. Der Tschetschene hatte in einem deutschen Ermittlungsverfahren einen wegen Mordes verdächtigten Tschetschenen aus Vorarlberg belastet.

Die Tschetschenen wurden im Juni am Landesgericht rechtskräftig wegen schwerer Nötigung und versuchter Erpressung zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt: zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt, für den Familienvater; ebenfalls zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt, für seinen 21-jährigen Sohn. Der zweite Sohn kam mit 18 Monaten Gefängnis, wovon sechs Monate zu verbüßen waren, davon.

(Seff Dünser / Neue)

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