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Zwangsausgleich: Knaus Helicopter

In der Insolvenz der Knaus Helicopter GmbH mit Sitz in St. Johann im Pongau haben heute, Donnerstag, am Landesgericht Salzburg die Gläubiger einem Zwangsausgleich zugestimmt.

Das gaben am Nachmittag die Gläubigerverbände AKV und KSV in Aussendungen bekannt. Die Gläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20-prozentige Quote, von denen 40 Prozent binnen acht Tagen nach Rechtskraft ausbezahlt werden müssen, weitere 30 Prozent bis 31. März 2008 und der Rest bis Ende Oktober kommenden Jahres. 124 Gläubiger stimmten dem Zwangsausgleich zu nur vier waren dagegen. Finanziert werden soll der Ausgleich durch den Verkauf von zwei Helikoptern.

Insgesamt gab es 170 Forderungsanmeldungen in der Höhe von 18,6 Mio. Euro, von denen knapp 9,9 Mio. Euro anerkannt wurden. Der Rest der Forderungen blieb bestritten. Rund 7,3 Mio. davon, also der Löwen-Anteil, rühren aus dem Seilbahnunglück von Sölden her und sind großteils durch Versicherungen gedeckt und werden somit im Konkurs nicht zum Tragen kommen. Die restlichen bestrittenen Forderungen teilen sich großteils auf Banken und Leasinggesellschaften auf, sind aber nahezu voll besichert.

Das Unternehmen war im Lauf der vergangenen Jahre wiederholt wegen Abstürze in den Schlagzeilen geraten. Im Februar 2004 war ein Rettungshubschrauber in St. Johann im Pongau kurz nach dem Start abgestürzt. Eine deutsche Skiläuferin, die nach einem Skiunfall ins Krankenhaus transportiert werden sollte, kam ums Leben. Zwei Monate später stürzte in Tschagguns in Vorarlberg ein Arbeits-Hubschrauber ab, der Tiroler Pilot starb in den Trümmern. Am 5. September 2005 verlor im Skigebiet Sölden ein Hubschrauber von Knaus einen etwa 700 Kilo schweren Betonkübel. Dieser riss eine Seilbahn-Gondel in die Tiefe. Aus einer zweiten Kabine wurden durch die Schwingungen des Seils sechs Skifahrer hinausgeschleudert. Für neun Deutsche, darunter sechs Kinder im Alter von zwölf bis 14 Jahren, endete das Unglück tödlich.

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