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Zustimmung zu Faymann-Plan

Schwarzach - Die Vorarlberger Entscheidungsträger hielten es für "sehr wichtig", die Vergabegrenzen für Bauaufträge zu erhöhen.

Wie die „VN” berichteten, will Kanzler Werner Faymann mit einer neuen Verordnung die Schwelle für die freie Vergabe von Bau- und Infrastrukturaufträgen von 40.000 auf 100.000 Euro anheben. Auch der Grenzwert bei sogenannten „nicht offenen Verfahren” soll von 120.000 auf eine Million Euro hinaufgeschraubt werden. Koalitionsparteien, Wirtschaft und Städtebund begrüßten die Ankündigung. Auch aus Vorarlberg kam gestern breite Zustimmung – wurde ein solcher Schritt von Vorarlberger Seite doch schon seit geraumer Zeit gefordert.

„Ohne Zeitverlust”

Mit einer Anhebung besagter Schwellenwerte würden „Konjunkturmaßnahmen rascher greifen und unsere Wirtschaft gerade in dieser sehr schwierigen Phase besonders unterstützt”, sagte Gemeindeverbands-Präsident Wilfried Berchtold. Wichtig sei eine Beschleunigung aber auch im Hinblick auf die regionale Wertschöpfung: „Weil die Gemeinden bei größeren Auftragsvolumina einen wichtigen Beitrag unmittelbar zur Auslastung von Unternehmen und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten können.” Von den in Vorarlbergs Gemeinden geplanten Vorhaben, die heuer begonnen werden und in Summe ein Investitionsvolumen von 443 Millionen Euro auslösen können, würden bei einer Anhebung der Schwellenwerte beispielsweise „mehr als die prognostizierten 196 Millionen Euro schon heuer in die Wirtschaft fließen”. Ergo müsse man nun rasch Taten setzen. Wirtschaftskammer-Präsident Manfred Rein reiste in der Sache gestern nach Wien und forderte in Gesprächen mit Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf eine rasche Umsetzung der Ankündigung: „Wir brauchen diese schnelle Lösung jetzt, innerhalb der nächsten zwei, drei Monate. Wenn alle diese Anhebung wollen, soll man sie auch verwirklichen.”

„Wäre wichtiger Schritt”

Auch für Landesrat Karlheinz Rüdisser wäre besagte Änderung ein überaus wichtiger Schritt in der derzeitigen Situation: „Vergabeverfahren sind hochkomplexe Materien. Eine Anhebung der Grenzwerte würde eine wesentliche Beschleunigung bei der Vergabe von Aufträgen bedeuten. Zudem würde Wertschöpfung in der Region wirksam.” Übrigens: Laut Berchtold und Rüdisser bliebe bei einem beschleunigten Vergabeverfahren der Wettbewerb gewahrt. Liefe eine solche Änderung aber nicht dem EU-Vergaberecht zuwider? Reins klare Ansage: „In Zeiten wie diesen muss man die EU halt auch einmal ausgrenzen. Die Bayern ziehen das auch durch.”

 

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