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"Zum Mohrenkopf": Inschrift darf nicht abgedeckt werden

Gericht lehnt Abdeckung historischer Inschriften ab, obwohl sie rassistisch sind.

Ein Schweizer Baurekursgericht hat entschieden, dass die Stadt Zürich nicht berechtigt ist, die historischen Inschriften "Zum Mohrenkopf" und "Mohrentanz" abzudecken. Obwohl diese Begriffe im heutigen Kontext als rassistisch gelten, sei der Eingriff in geschützte Fassaden nicht gerechtfertigt, so das Gericht.

Züricher Heimatschutz gegen Abdeckung

Der Zürcher Heimatschutz (ZHV) hatte sich gegen die Abdeckung ausgesprochen und forderte stattdessen eine Kontextualisierung der Inschriften im historischen Niederdorf. Die Idee der Abdeckung stammte ursprünglich aus der Zürcher Politik, und der Stadtrat hatte eine Baubewilligung beantragt. Der ZHV legte jedoch Rekurs ein, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ursprünglich wollte der Zürcher Stadtrat die Inschriften laut Schweizer Medien sogar vollständig entfernen lassen.

©Archivbild: Google Maps

Wie "ZüriToday" berichtet reicht die Geschichte der beiden Gebäude bis ins 14. Jahrhundert zurück, wobei der Name "Zum Mohrenkopf" für das Haus am Neumarkt 13 bereits 1443 in den Quellen auftauche. Der Name "Zum Mohrentanz" für das Gebäude an der Niederdorfstrasse 29 wird in den Quellen ab 1682 erwähnt.

Gericht schlägt Kontextualisierung vor

Das Gericht argumentiert, dass das Abdecken der Inschriften den Schutzzweck und das zu erhaltende Erscheinungsbild sowie den "Zeitzeugenwert" der Gebäude beeinträchtigen würde. Das Baurekursgericht hat daher entschieden, dass die historischen Inschriften "Zum Mohrenkopf" und "Mohrentanz" in Zürich nicht abgedeckt werden müssen. Laut dem Zürcher Heimatschutz (ZHV) und dem Bericht der Projektgruppe Rassismus im öffentlichen Raum (PG RiöR) wird der Begriff "Mohr" zwar heute als rassistisch und diskriminierend empfunden, jedoch besteht keine gesetzliche Pflicht zur Entfernung solcher Hausnamen. Das Gericht schlägt stattdessen eine Kontextualisierung vor, bei der ein erklärender Text mit historischem Hintergrund auf die rassistische Konnotation des Begriffs verweist und eine Distanzierung zur rassistischen Geisteshaltung ausdrückt.

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