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Zivildiener-Affäre: Staatsanwalt präsentierte brisante Unterlage

Wende im AKH-Prozess rund um die "Zivildiener-Affäre".l
Wende im AKH-Prozess rund um die "Zivildiener-Affäre".l ©apa
Turbulent ist im Straflandesgericht am Mittwoch der Prozess um die sogenannte Zivildiener-Affäre im AKH verlaufen. Zunächst präsentierte Staatsanwalt Roman Reich eine brisante Unterlage, die auf ein wohlwollendes Verhältnis des langjährigen AKH-Personalchefs zur Firma AGO hindeutet. In Bezug auf die Zivildiener-Affäre gab sich der 43-jährige Personalchef dann als "Unschuldslamm" und sprach von einem gegen ihn gerichteten "Komplott".
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Er wurde im Anschluss allerdings von einem mitangeklagten Ex-AGO-Geschäftsführer – dieser hat vor wenigen Wochen seine Funktion zurückgelegt – schwer belastet.

Der Staatsanwalt legte ein Referenzschreiben vor, das der AKH-Personalchef im Zuge des Vergabe-Verfahrens 2009 über Reinigungsarbeiten im AKH mit einem Leistungsumfang von 50 Millionen Euro zugunsten der Firma AGO abgegeben und persönlich unterfertigt hatte. Der Personaldienstleister erhielt im weiteren Verlauf tatsächlich den Zuschlag, obwohl es ein deutlich günstigeres Angebot eines Konkurrenzunternehmens gegeben hätte.

AKH: “Gute Zusammenarbeit” zwischen Spital und AGO

In dem Schreiben verwies der Spitzenbeamte auf die “jahrelange gute Zusammenarbeit” zwischen dem Spital und dem Personaldienstleister, der seit 2005 dem AKH regelmäßig Arbeitskräfte – etwa Abteilungshelfer – besorgt hatte. Wie Reich in einer Verhandlungspause erklärte, soll es derartige Schriftstücke, die auf ein gewisses Naheverhältnis zwischen der Firma AGO und Spitzenvertretern des AKH schließen lassen, “laufend” gegeben haben. Es erscheint insofern zumindest möglich, dass sie die Vergabe mitbeeinflusst haben.

Für den Staatsanwalt hatte dieses gute Verhältnis auch unmittelbare Auswirkungen für die als geringfügig bei der AGO beschäftigten drei jungen Männern, die ihren Zivildienst auf eine entsprechende Anforderung des AKH-Personalchefs hin im AKH leisten durften, wie er in der Verhandlung deutlich machte: “Die Gegenleistung bestand darin, dass sie dort nichts haben hackeln müssen.” 

Zivis mussten im AKH laut Anklage nicht arbeiten

Laut Anklage sollen die Zivildiener – darunter die Söhne von zwei AGO-Geschäftsführern – nur am ersten und letzten Tag ihres Zivildiensts sowie zu Schulungen und Seminaren im AKH anwesend gewesen und ansonsten weiter ihren jeweiligen Tätigkeiten bei der AGO nachgegangen sein. Der in diesem Zusammenhang wegen Anstiftung am Amtsmissbrauch angeklagte Ex-Geschäftsführer gab dies in seiner Einvernahme unumwunden zu, sah allerdings in Bezug auf seine Person den inkriminierten Tatbestand nicht erfüllt.

Die jungen Männer – darunter sein eigener Sohn – hätten für AGO wichtige Arbeiten erledigt, da die EDV-Abteilung damals ausschließlich aus ihren Köpfen bestanden hätte. “Da ist der Vorschlag von uns gekommen, dass es schön wäre, wenn die EDV-Projekte weitergehen könnten”, erinnerte sich der Mann an eine Besprechung mit dem Personalchef des AKH, der damaligen Pflegedirektorin und einer für Personalfragen zuständigen Mitarbeiterin der Pflegedirektion im November 2007.

Leistungen der Zivildiener nur am Papier vorhanden

Der Bitte sei entsprochen worden, “wie sich herauskristallisiert hat”. Im Gegenzug habe man dem AKH für die nur am Papier existierenden Zivildienstleistenden “eine Kraft zur Verfügung gestellt und nicht verrechnet. Es war ein Dankeschön”, deponierte der 52-Jährige.

Er belastete in diesem Zusammenhang den AKH-Personalchef, was insofern von Bedeutung war, als jener zuvor zu Protokoll gegeben hatte, er habe erst im März 2011 erfahren, dass die Männer nicht im Pflegebereich des AKH ihre staatsbürgerliche Pflicht erfüllten.

Dem AGO-Geschäftsführer zufolge “musste er (der Personalchef, Anm.) das wissen, wenn er beim Gespräch 2007 dabei war, und er war ja dabei.” Er habe schließlich gewusst, “dass ich dort meinen Wunsch deponieren kann”.

Der Personalchef hatte behauptet, die rechtlich bedenkliche Regelung wäre “hinter meinem Rücken durchgeführt worden”. Er habe zwar die Zivildiener angefordert, aber bei dem Gespräch im November 2007 sei es nur “um die Feinjustierung der Arbeitskräfteüberlassung durch die AGO” gegangen. Das Thema Zivildiener sei dort nicht besprochen worden. Entsprechende Aussagen der damaligen Pflegedirektorin und ihrer Mitarbeiterin wies der Personalchef mit Nachdruck zurück. Er habe letzterer auch niemals Weisungen erteilt, für die Zivildiener falsche Dienstpläne anzulegen.

Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt. Für die insgesamt sieben Angeklagten geht es im Fall von Schuldsprüchen um bis zu fünf Jahre Haft.(apa)

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