Es gebe einen Erlass vom 17. April 2013 unter dem Titel “Unterrichtsgarantie” bestätigte die amtsführende Präsidentin des Landesschulrates, Elisabeth Meixner. In ihm werde festgehalten, dass an den sogenannten Schulrandtagen und damit auch am letzten Schultag vor dem Beginn der Hauptferien der lehrplanmäßig vorgesehene Unterricht stattzufinden habe und Zeugnisse daher “nach Möglichkeit erst gegen Ende der letzten Unterrichtsstunde ausgefolgt werden”.
Verwirrung um Unterrichtsdauert in der Steiermark
Dies sei jedoch “ein Erlass vor meiner Präsidentschaft”, so Meixner, die ihr Amt am 1. Mai angetreten hat. Er sei dazu da, die Unterrichtsgarantie zu gewährleisten. Im Sinne der schulautonomen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung wichtiger Gründe könne jedoch von diesem Erlass abgegangen werden. Auch seien bei besonderen schulischen Veranstaltungen und Projekten vonseiten des Direktors Änderungen möglich. Insgesamt seien die letzten Schultage in der Regel über alle Schulformen hinweg von aufwendigen und zeitintensiven Projekten geprägt, die durchaus in der Lage sind, die vorgesehene Unterrichtszeit auszureizen.
Zeugnistag endet spätesten um 12 Uhr
“Am letzten Schultag ist ein Ende des Unterrichts nach der zweiten Stunde spätestens jedoch um 12. 00 Uhr in allen Bundesländern üblich. Das halte ich auch für die Steiermark sinnvoll, so die Empfehlung der Landesschulrats-Präsidentin, wie sie am Mittwoch an die Direktionen der steirischen Pflichtschulen ergangen ist. Die letzte Entscheidung hätten die Schulleiter, betonte Meixner.