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Zerstückelte Leiche im Wienerwald: 18 Jahre Haft für Angeklagten

Urteil im so genannten Wienerwaldprozess,
Urteil im so genannten Wienerwaldprozess, ©APA/LKA NÖ
Seinen Unschuldsbeteuerungen zum Trotz ist Jozef E. am Mittwochabend im Wiener Straflandesgericht einstimmig wegen Mordes am 59-jährigen Milenko M. schuldig erkannt worden. Die Geschworenen erachteten es als erwiesen an, dass der 62-Jährige seinen Bekannten mit einem Vorschlaghammer erschlagen und der Leiche in seinem Keller die Beine abgetrennt hatte, um diese besser abtransportieren und in einem Waldstück nahe Gablitz (Bezirk Wien-Umgebung) ablegen zu können.
Emotionaler Prozess-Auftakt
Festnahme von Jozef E.
Verdächtiger bestreitet alles
Ermittlungen laufen
Auto des Opfers gesucht
Leiche ohne Beine entdeckt

Das Schwurgericht (Vorsitz: Susanne Lehr) verhängte dafür 18 Jahre Haft.

Laut Anklage soll die Bluttat von langer Hand geplant gewesen sein. Jozef E. habe den Pkw seines Bekannten in seinen Besitz bringen wollen und diesen nach der Ermordung tatsächlich nach Serbien geschafft, hatte Staatsanwalt Bernd Schneider in seinem Schlussplädoyer betont. Mit einer eigens angeschafften Plastikfolie habe er sein Kellerabteil ausgekleidet, um die Spuren bei der Leichenzerteilung rascher beseitigen zu können.

Wienerwaldmord: Unschuldsbeteuerungen

Der Angeklagte hatte vehement bestritten, Milenko M. am 30. März 2012 getötet zu haben. Er behauptete, zwei unbekannte Schwarzafrikaner wären dafür verantwortlich, die ihn ebenfalls attackiert hätten. Man habe ihn mit einem Pistolenknauf im Kopf- und Gesichtsbereich traktiert. “Ich habe eine Kopfverletzung erlitten”, insistierte der 62-Jährige. Man sehe die Narbe – eine hockerartige Erhöhung – heute noch.

Gerichtsmediziner Wolfgang Denk sah allerdings keine, was zu einem längeren Hin und Her mit dem Angeklagten führte, das Denk schließlich mit der Bemerkung “Wenn keine Narbe da ist, tu ich mir schwer zu sagen, dass die Narbe verheilt ist” beendete. Auch angebliche Rötungen am Kinn und an den Wangen, die Jozef E. den Hieben der Schwarzafrikaner zuschrieb, ließ Denk nicht gelten: Am Kinn könne er nichts feststellen, an den Wangen seien “anlagebedingte geplatzte Äderchen” erkennbar.

DNA-Spuren auf der Leiche

Der Staatsanwalt betonte am Ende, das Beweisverfahren habe die Anklage “untermauert, auch wenn sich der Angeklagte beharrlich weigert, uns die Wahrheit zu sagen”. Er verwies vor allem darauf, dass sich DNA-Spuren von Jozef E. auf den Seilen fanden, mit denen die Leiche verschnürt worden war.

Die sterblichen Überreste von Milenko M. waren wenige Tage nach seinem Verschwinden von einem Spaziergänger in Wienerwald entdeckt worden. Jozef E. hatte sich zu diesem Zeitpunkt mit dem Pkw und dem Zulassungsschein des Umgekommenen nach Serbien abgesetzt, wo er das Auto verkaufen wollte, nachdem er laut Anklage das Nummernschild durch ein gestohlenes Kennzeichen ersetzt hatte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Jozef E. meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Dem Staatsanwalt war das Strafausmaß zu milde. Er legte Strafberufung ein.

(APA)

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