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Zerstückelte Studentin: Prozess startet am 3. Mai

Am 3. Mai startet im Straflandesgericht der Prozess gegen den 22-jährigen Philipp K., der in der Nacht auf den 2. Juli 2010 in Hietzing seine Ex-Freundin Stefanie P. erstochen und die Leiche zerstückelt haben soll.
"Unabsichtlicher" Mord
Hintergrund: Bluttat in Hietzing

Dem Angeklagten droht lebenslange Haft und zudem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, da der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer ihm in einem Gutachten eine seelische oder geistige Abartigkeit höheren Grades bescheinigt und “von einer ungünstigen Gefährlichkeitsprognose für den Beschuldigten auszugehen ist”, wie in der Expertise nachzulesen ist.

Philipp K. soll seine Ex-Freundin, mit der er bis zuletzt eine rein sexuelle Beziehung unterhalten haben dürfte, mit mehreren Messerstichen in Hals, Brust und Bauch zu Tode gebracht haben. Laut Anklage fügte er danach dem Leichnam noch rund 200 Schnitt- und Stichwunden zu, wobei er am Unterbauch eine Tätowierung – ein Herz mit dem Schriftzug seines Vornamens – herausschnitt. Der Leiche wurden auch der Kopf und beide Oberarme abgetrennt. Die sterblichen Überreste soll Philipp K. in zwei Müllsäcke gestopft und am nächsten Morgen in einem Müllcontainer in seiner Wohnhausanlage in Hietzing deponiert haben.   

Mord in Hietzing: Opfer war “Geliebte auf Abruf”

Die 21-Jährige dürfte dem erfolglosen Jus-Studenten – er legte keine einzige Prüfung ab und wollte daher im Wintersemester 2010 auf Medizin umsatteln – verfallen gewesen sein. Die beiden hatten einander 2004 kennengelernt, von 2007 bis Jänner 2009 war sie seine Freundin. Danach, als er mit einer anderen jungen Frau liiert war, fungierte Stefanie P. laut Anklage als seine “Geliebte auf Abruf”.

Auch am Abend des 1. Juli fuhr sie zu ihm in die Wohnung. Zwischen 22.00 und 22.30 Uhr fesselte er die nackte Frau “mit Klebebändern an Armen und Beinen in einer Art und Weise, dass sie widerstandsunfähig wurde” (Anklageschrift). Ob dies aus Sicht von Stefanie P. freiwillig im Zug eines sexuellen Rollenspiels geschah – der Angeklagte behauptet, man habe einvernehmlich eine Vergewaltigung nachstellen wollen – oder gegen ihren Willen, ist unklar. Laut einem DNA-Gutachten kam es zwischen den beiden jedenfalls zu keinem Geschlechtsverkehr.  

Mutmaßlicher Täter verschickte Alibi-SMS

Vor den tödlichen Stichen dürfte laut Staatsanwalt Hannes Wandl Philipp K. der Gefesselten mit einem Küchenmesser oberflächliche Schnittwunden im Gesicht und an der Brust zugefügt haben. Nachdem er die Leiche zerteilt hatte, schickte Philipp K. der Anklage zufolge um 5.36 Uhr auf das Handy der Toten folgende SMS: “Gerade hat mich mein Wecker aufgeweckt. Schade, dass du gestern Nacht noch gegangen bist :-). Wäre gern neben dir aufgewacht. Vielleicht sehen wir uns bald wieder.” Um 7.30 Uhr hinterließ er auf dem Facebook-Profil der jungen Frau folgende Nachricht: “War echt schön gestern, hoffe, du hast meine SMS schon gelesen. Wie gesagt, freu mich schon auf ein Wiedersehen. Bussi.”

Während der Angeklagte zunächst behauptet hatte, er habe im Zug eines Unfalls seine Ex-Freundin versehentlich getötet, indem er beim von ihr erwünschten Nachstellen einer Vergewaltigung mit einem Messer abgerutscht sei, korrigierte er vor wenigen Wochen seine Verantwortung. Nun behauptet er, er sei wegen Alkoholkonsums in der Nacht eingeschlafen und habe in der Früh die Leiche vorgefunden.

 

(apa)

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