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Zeitungsverleger fragen bei Flipboard nach Urheberrecht

Nach der Einführung einer neuen Anwendung zur Darstellung von Medieninhalten auf dem Tablet-Computer iPad haben die Zeitungsverleger die Frage nach dem Urheberrecht aufgeworfen. Das Angebot mit der Bezeichnung Flipboard werde grundsätzlich "mit großem Interesse" betrachtet, erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am Donnerstag zu einer Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. "Für die Anbieter dieser Inhalte im Internet sind allerdings Fragen des Urheberrechts und des Leistungsrechtsschutzes zu klären."
Flipboard in Aktion

Die für den flachen Tablet-Computer von Apple entwickelte Anwendung macht es möglich, aktuelle Medieninhalte aus dem Internet auf die gleiche Weise durchzublättern wie eine Zeitschrift. Diese Inhalte werden unter anderem aus Sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook verlinkt. Das Flipboard ordnet die Texte und Bilder auf zweispaltigen Magazinseiten an. Das kalifornische Unternehmen  Flipboard spricht vom weltweit ersten Magazin fürs “Social Web”.

Die Software fürs iPad wird kostenlos angeboten. Das Unternehmen will Erlöse erzielen, indem beim Flipboard-Blättern ganzseitige Anzeigen auf dem iPad platziert werden.

BDZV-Pressereferentin Anja Pasquay erklärte am Donnerstag in Berlin, Flipboard leite die Nutzer auch auf Inhalte von Online- Zeitungen weiter, was für diese mit Blick auf die Zugriffszahlen, den sogenannten Traffic, durchaus positiv sei. Pasquay fügte hinzu: “Auf alle Fälle wird damit die Herausforderung an die Verlage, Qualitätsinhalte zu produzieren und zu verkaufen – und zwar gedruckt, online und mobil – nicht geringer.”

Für die Medienbranche insgesamt stellt sich damit wie schon bei Google News, dem automatisch erstellten Nachrichtenportal des Internet-Konzerns, die Frage nach den Rechten an den eigenen Inhalten. Viele Medien haben die Einbindung ihrer Inhalte bei Google News inzwischen akzeptiert, weil dieser Dienst viele Nutzer auf ihr eigenes Angebot weiterleitet.

 

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