Ab 1. November gilt in ganz Österreich wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Bei winterlichen Fahrverhältnissen, wie etwa Schnee, Schneematsch oder Eis müssen Pkws an allen vier Rädern Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern montieren.
Winterreifenpflicht ab 1. November
Alternativ dazu sind bei durchgängiger Schneefahrbahn auch Sommerreifen mit Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Winterreifen sind für die kommende Jahreszeit jedoch die sicherere Wahl, da sie auch ohne Schnee den Bremsweg auf nasser, kalter und glatter Fahrbahn verkürzen.
Winterausrüstung bei Auslandsreisen
Auch in den Nachbarländern Österreichs gibt es bezüglich der Winterausrüstung für Pkw entsprechende Bestimmungen. Wer in den kommenden Monaten eine Fahrt ins nahe Ausland plant, sollte sich deshalb vorab über die geltenden Regeln informieren.