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Zehntausende stellten Antrag für Corona-Ratenzahlung

Die Corona-Ratenzahlung wurde von einem Teil beantragt.
Die Corona-Ratenzahlung wurde von einem Teil beantragt. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Einen Antrag für das Covid-19-Ratenzahlungsmodell mit der sogenannten "Safety Car"-Phase hat in etwas jeder zehnte Betroffene gestellt, der einen Abgabenrückstand aufwies. Das sind insgesamt 31.000 Menschen beziehungsweise Firmen.

Die Antragsfrist dafür endete am 30. Juni. Mehr als zwei Drittel der eingegangenen Ratenzahlungsansuchen seien bereits mit positivem Bescheid erledigt worden, wie das Finanzministerium am Donnerstag mitteilte. Dies entspreche einem Volumen von rund 887 Mio. Euro.

Finanzamt wandte sich an Steuerschuldner

Das Finanzamt hat rund 335.000 Schreiben an Steuerschuldner verschickt, davon haben rund 31.000 ein Ratenzahlungsersuchen gestellt. 92 Prozent der eingegangenen Ansuchen wurden von Unternehmen gestellt, 8 Prozent von Privatpersonen. Die "Safety Car"-Phase beim neuen Corona-Ratenzahlungsmodell bedeutet, dass in den ersten drei Monaten der Rückzahlung lediglich ein Minimalbetrag zu zahlen ist, um die Betriebe und Privatpersonen beim Neustart nach der Coronakrise nicht zu überfordern.

Das neue Ratenzahlungsmodell war beantragbar, wenn mehr als die Hälfte der Abgabenrückstandes nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist. Die Rückzahlungen wurden flexibilisiert und auf bis zu 36 Monate ausgeweitet. Die Phase 1 (15 Monate) konnte zwischen dem 10. Juni und 30. Juni via FinanzOnline beantragt werden.

Gernot Blümel über Ratenzahlungsmodell

"Das Ratenzahlungsmodell erweist sich jedenfalls als äußerst treffsicher, da nur jene Unternehmen einen Antrag gestellt haben, die nach wie vor mit einem Liquiditätsengpass kämpfen" so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einer Aussendung. "Wir stellen sicher, dass die Steuerschulden bei funktionierenden Geschäftsmodellen dem Wiederaufbau nicht im Weg stehen." Jene Steuerpflichtigen mit Rückständen auf ihrem Abgabenkonto, die sich bis Ende Juni noch nicht bei dem Finanzamt gemeldet hätten, würden ab Mitte Juli sukzessive überprüft, hieß es aus dem Finanzministerium. Dann gebe es Zahlungsaufforderungen, die sich nach dem Datum der tatsächlichen Fälligkeit des Steuerrückstandes richten.

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(APA/Red)

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