Der Iraker hatte am 2. Dezember 2015 im Theresienbad in Wien-Meidling einen Zehnjährigen missbraucht, wofür er im vergangenen Juni im Grauen Haus sechs Jahre Haft ausfasste.
Zehnjähriger im Wiener Theresienbad missbraucht
Er sei “seinen Gelüsten nachgegangen” und hätte “seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt”, gab der 20 Jahre alte Flüchtling aus dem Irak nach seiner Festnahme zu Protokoll. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil Ende Oktober allerdings wegen Feststellungsmängeln teilweise auf und ordnete in diesem Umfang eine Neudurchführung des Verfahrens an.
Höhere Strafe möglich: Bis zu zehn Jahre
Während der zweite Anklagepunkt – schwerer sexueller Missbrauch eines Unmündigen – bereits rechtskräftig erledigt ist, muss nun noch einmal um die inkriminierte Vergewaltigung verhandelt werden. Sollte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Beate Matschnig zum Schluss kommen, dass der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wurde, steht dem Gericht ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zur Verfügung.
(apa/red)