Der psychisch angeschlagene Mann nahm den Richtspruch reuig entgegen. “Ich hätte die Todesstrafe verdient”, so seine etwas dramatische Reaktion. Mildernd wirkten sich sein Geständnis und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit aus, ebenso dass die Beute sichergestellt werden konnte. Erschwerend waren eine einschlägige Vorstrafe, die der Mann in Deutschland ausgefasst hatte, sowie die Planung der Tat.
In der Verhandlung war zuvor Gerichtspsychiater Reinhard Haller zu Wort gekommen. Haller diagnostizierte zwar ein “eingeschränktes Steuerungsvermögen” bei dem Mann, der Angeklagte habe aber gewusst, was er tat. “Eine Kopfverletzung macht nicht kriminell”, befand der Gutachter. Verteidiger German Bertsch hatte beim ersten Prozesstag im März bei seinem Mandanten, der damals weinend zusammengebrochen war, eine posttraumatische Belastungsstörung vermutet. Der Zustand des Mannes hänge mit einem Autounfall im Jahr 2004 zusammen, nach dem der 43-Jährige mit einem Schädel-Hirn-Trauma drei Monate im Koma gelegen sei, so Bertsch.
Der Opferanwalt führte die Folgen für die 37-jährige Frau aus, die den Mann nach dem Überfall bis nach Oberösterreich fahren musste. Der Privatbeteiligten-Vertreter forderte daher 10.000 Euro Schmerzensgeld. Die Angestellte ist bis heute beeinträchtigt, leidet unter Schlaflosigkeit und Kopfschmerzen. Sie verfolgte den Prozess am Mittwoch als Zuschauerin.
Das Gericht folgte ganz der Anklage. Staatsanwalt Reinhard Fitz hatte sich in seinem Schlussplädoyer für ein Strafausmaß von mindestens zehn Jahren Haft ausgesprochen. Seiner Ansicht nach hatte der Mann die Tat bereits in seiner Heimat Bosnien geplant. Dafür spreche, dass er eine Waffe mitnahm, dass er sich die Fingerkuppen für die Tat mit Klebeband umwickelte und dass er die Bank einen Tag vor dem Überfall aufgesucht hatte.
Verteidiger German Bertsch hatte die Geschworenen um Milde für den 43-Jährigen ersucht. Eine Strafe von zehn Jahren habe der kranke Mann nicht verdient. Der Angeklagte sei “ein Wrack”. Die Verteidigung erbat sich nach dem Urteil drei Tage Bedenkzeit.
Das Medieninteresse an dem Fall, der bereits im Herbst für Aufsehen gesorgt hatte, war am Mittwoch enorm. Mehrere Fernseh-Teams und zahlreiche Medienvertreter beobachteten den Verlauf der Verhandlung.