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Zehn Jahre für mutmaßlichen achtfachen Bankräuber

Ein mutmaßlicher achtfacher Bankräuber aus dem Bezirk Salzburg-Land ist am Mittwoch in einem Prozess im Landesgericht Ried im Innkreis in Oberösterreich zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
Bilder: Fluchtfahrzeug und Bankfiliale
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Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig. Bei seinen Überfällen in Salzburg und Oberösterreich von 2006 bis zum heurigen Mai, als er wenige Minuten nach einem weiteren Coup in Lengau im Bezirk Braunau geschnappt wurde, hatte er insgesamt mehr als 280.000 Euro Beute gemacht.

Der Angeklagte war in der Verhandlung geständig, zeigte sich reuig und entschuldigte sich im Schlusswort, das ihm vor der Urteilsfindung zusteht. Er sei sich zum Zeitpunkt der Tat nicht bewusst gewesen, was er bei seinen Opfern anrichtet.

Der Mann schilderte, dass er eine Beziehung mit einer Frau mit zwei Kindern begonnen habe. Obwohl das Paar – beide berufstätig – insgesamt ein gutes Einkommen hatte, sei er mit seinem Geld nicht ausgekommen. Denn er habe den Lebenswandel, den er vorher als Alleinstehender geführt habe, fortgesetzt. Die Ausgaben für sein flottes Leben mit teuren Urlauben, Autos, Kleidung, Ausgehen mit Freunden und Restaurantbesuchen überstiegen seine Einnahmen. Die Bank drohte ihm, das überzogene Konto zu sperren.

Da sei ihm ein Banküberfall als Ausweg erschienen. Er besorgte sich zur Tarnung eine Baseballmütze und Sonnenbrillen sowie einen Schreckschussrevolver und forderte in einem Geldinstitut Bares, das er sofort ausgehändigt bekam. Er sei überrascht gewesen, “wie einfach es geht”. So habe er seine Scheu überwunden und jeweils bei Geldmangel einen weiteren Raub verübt. Sein Verteidiger kritisierte die überfallenen Banken. Dort sei die Geldlade gut sichtbar am Schalter positioniert gewesen.

Für die Bankmitarbeiter, die sich in der Verhandlung mit Forderungen als Privatbeteiligte anschlossen, stellte sich der Fall nicht so einfach dar. Unter ihnen befindet sich eine Frau, die innerhalb von eineinhalb Jahren drei Überfälle, darunter zwei vom Angeklagten, ertragen musste. Sie ist seither in psychotherapeutischer Behandlung.

Der bisher unbescholtene 40-Jährige meldete nach dem Urteil Berufung gegen das Strafausmaß an. Der Staatsanwalt, der eine strenge Bestrafung gefordert hatte, gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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