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Zehn Fakten zum Europaparlament und rund um die EU-Wahl

Zehn Fakten rund um das Europaparlament.
Zehn Fakten rund um das Europaparlament. ©dpa/Rolf Haid
Welches Gehalt bekommt ein EU-Abgeordneter? Wie funktioniert die Europawahl? Hier lesen Sie zehn Fakten rund um das Europaparlament und seine Wahl.

1. UNGLEICHE WAHL: Die Europawahl ist frei, direkt und geheim. Aber das demokratische Prinzip, dass jede Wählerstimme gleich viel wert ist, gilt nicht. So repräsentiert aktuell jeder der 96 Abgeordneten aus Deutschland mehr als 860.000 der etwa 83 Millionen Einwohner. Im Gegensatz dazu steht einer der sechs Parlamentarier von Malta für knapp 80.000 Inselbewohner. Im Parlament haben die Stimmen der Abgeordneten aber dasselbe Gewicht – egal wie viele Einwohner ihres Landes sie vertreten. Das ist in den EU-Verträgen festgeschrieben.

2. WAHLPFLICHT: Nur in fünf EU-Ländern gibt es eine Pflicht zur Teilnahme an der Wahl: Belgien, Luxemburg, Bulgarien, Zypern und Griechenland. Diese Regel gilt auch für Österreicher, die in einem dieser Staaten leben und dort zur Abstimmung zugelassen sind.

3. PARTEIENVIELFALT: Seit den Anfängen des Europaparlaments 1979 hat sich die Zahl der dort vertretenen nationalen Parteien von 57 auf momentan 212 erhöht. Grund ist die Zunahme der Mitgliedstaaten von 9 auf 28. Die Zahl der Fraktionen blieb dagegen weitgehend stabil. In der aktuellen Wahlperiode erhöhte sich ihre Zahl von sieben auf acht.

4. BEZÜGE: Ein EU-Abgeordneter erhält monatlich 8.757 Euro, die er versteuern muss. Hinzu kommen eine Kostenpauschale von 4.513 Euro und ein Tagegeld von 320 Euro pro Teilnahme an Sitzungen. Die Grundbezüge orientieren sich am Gehalt eines Richters am Europäischen Gerichtshof.

5. FRAUENANTEIL: Der Frauenanteil im Europaparlament ist von Wahl zu Wahl gestiegen. Anfang 1979 waren es erst 16,3 Prozent, 2014 dann 36,9 Prozent. Die Spitze belegt Malta (67 Prozent) gefolgt von Irland und Schweden (je 55). Das österreichische Kontingent liegt leicht über dem Durchschnitt: Sieben der 18 Abgeordneten sind weiblich (38,9 Prozent).

6. BESCHÄFTIGTE: Im Jänner 2018 arbeiteten 7698 Menschen für das Europaparlament und seine Fraktionen. Mehr als die Hälfte waren Frauen (55 Prozent). Die meisten Beschäftigten waren am Standort Brüssel (4903) tätig, gefolgt von Luxemburg (2251). Am Hauptsitz des Parlaments in Straßburg waren es nur 292. Seit Anfang der 1990er Jahre hat sich die Arbeit des Parlaments zunehmend auf die belgische Hauptstadt konzentriert.

7. WAHLBETEILIGUNG: 2014 gingen im EU-Durchschnitt 42,6 Prozent der EU-Bürger zur Wahl. Die Männer lagen mit 45,0 Prozent deutlich vor den Frauen (40,7).

8. BEVÖLKERUNGSANTEILE: Deutsche Staatsbürger stellen die größte Gruppe unter den Nationen. 16,1 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung leben in Deutschland. Dahinter folgen Frankreich (13,1 Prozent), Großbritannien (12,9) und Italien (11,8). Schlusslichter sind Luxemburg und Malta (jeweils 0,1).

9. VERTRAUEN: Besonders geringes Vertrauen in Brüssel haben nicht etwa die Einwohner der EU-Skeptiker Ungarn und Polen, sondern die der Mit-Gründerländer Frankreich und Italien. Nur jeder Dritte hat dort laut Eurobarometer vom Herbst 2018 “eher Vertrauen”. Ähnlich sieht es in Tschechien und im austrittsbereiten Großbritannien aus. Schlusslicht ist das von der Finanz- und der Flüchtlingskrise stark getroffene Griechenland. Hier glaubt nur jeder Vierte an die EU. Die meiste Zuversicht haben die Ostsee-Anrainer Litauen, Dänemark und Schweden. Hier vertrauen fast zwei Drittel der Bewohner auf die Gemeinschaft. Österreich liegt mit 45 Prozent im Mittelfeld.

10. PROBLEME: In fast allen Mitgliedstaaten ist das Thema Einwanderung für die Bewohner das Problem Nummer eins, dem sich die EU stellen muss. Es gibt nur zwei Ausnahmen: In Schweden steht der Klimawandel, in Portugal Terrorismus an erster Stelle. Die Bewohner beider Länder halten die Migration EU-weit aber immerhin für das zweitwichtigste Problem.

(APA/Red)

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