Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen durch Justizministerin Berger hervor. Demnach verließen im Jahr 2003 noch knapp 107.000 mal Häftlinge das Gefängnis, um einer Arbeit oder Berufsausbildung nachzugehen, 2006 waren es bereits 117.000.
Der größten Sprung um rund 9.000 Freigangstermine wird in der – erst seit 2002 durchgeführten – statistischen Erfassung in der Integrierten Vollzugsverwaltung (IVV) von 2005 auf 2006 ausgewiesen. Für mediale Aufmerksamkeit sorgen Freigänge, wenn die Häftlinge Straftaten begehen. Die vorliegende Statistik zeige aber, dass Straftaten während des Freigangs lediglich “Ausreißer” seien, merkte das Justizministerium an.
Zu den rund 116.744 Freigangsterminen zählen nicht die sogenannten Ausgänge aus privaten Gründen. Davon gab es im Vorjahr 67.167. Statistisch erfasst werden “Termine” – und als “Termin” zählt jedes einzelne Verlassen der Justizanstalt durch einen Häftling. Die Zahl der Häftlinge, denen im Vorjahr Ausgang oder Freigang gewährt wurde, betrug laut Vollzugsdirektion rund 7.700.
Die Lockerungen im Strafvollzug sind in Paragraf 126 Strafvollzugsgesetz (StVG) geregelt. Bedingung ist, dass geeignete Einrichtungen vorhanden sind und kein Missbrauch zu befürchten ist. Bergers Haftentlastungspaket, das Anfang November im Ministerrat abgesegnet worden war, beinhaltet auch die Möglichkeit, Freigänger außerhalb der Haftanstalt über eine elektronische Fußfessel zu überwachen. Verbessert werden sollen außerdem die Gefährlichkeitsprognosen über Frei- und Ausgänger.