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Wohnungsumbau in Wien: Mit diesen Förderungen bekommen Sie Geld zurück

Wir haben die wichtigsten Förderungen für Wohnungsverbesserungen in Wien zusammengestellt.
Wir haben die wichtigsten Förderungen für Wohnungsverbesserungen in Wien zusammengestellt. ©APA/Georg Hochmuth
Wer seine Wohnung modernisiert, kann für verschiedene Umbauten Förderungen beantragen und sich so zumindest einen Teil der Ausgaben zurückholen. VIENNA.at zeigt die wichtigsten Förderungen für Wohnungsverbesserung auf.

Gasdurchlauferhitzer austauschen, Sicherheitstüren einbauen, die Schall- und Wärmedämmung verbessern oder ein Behindertengerechter Umbau – wer sich für Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden entscheidet, muss dafür nicht unwesentliche Summen Geld investieren.

Weil solche Wohnungsverbesserungen aber auch einen Mehrwert für die Allgemeinheit haben können, bietet die Stadt Wien zahlreiche Förderungen für den Wohnungsumbau, mit dem man sich bares Geld zurückholen kann.

Wien: Diese Förderungen zum Wohnungsumbau gibt es

Die Bandbreite ist dabei umfangreich – vom Austaus von Gasdurchlauferhitzern, über den barrierefreien Umbau, bis zur Dämmungsverbesserung können allerlei Maßnahmen förderungswürdig sein.

VIENNA.at bietet Ihnen ein Überblick zu den von der Stadt Wien geförderten Wohnungsverbesserungen.

Einbau von modernen Heizungsanlagen, Fernwäre und Co.

Die Stadt Wien vergibt Förderungen für jene, die sich für den Einbau von innovativen klimarelevanten Systemen – zum Beispiel Fernwärme, Gasbrennwerttechnologie, Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen usw. – für Heizung und Warmwasseraufbereitung entscheiden.

Wer ist förderberechtigt? Mieter oder Eigentümer von Wohnungen beziehungsweise Reihenhäusern. Es muss sich bei dem Objekt um den Hauptwohnsitz der betreffenden Person handeln und das Haus muss mindestens 20 Jahre als sein (Ausnahme bei beiden Kriterien ist der Anschluss an die Fernwärme). Die Nutzfläche muss zwischen 22 und 150 m² betragen.

Wichtige Fristen: Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein.

Hier der Link zur zuständigen Stelle

Schall- und Wärmeschutzfenster

Auch wer seine Wohnung besser gegen Schall und Kälte schützen möchte, kann sich von der Stadt dafür einen Teil der Investitionskosten zurückholen. Gefördert wird der Einbau von Schallschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen an Hauptstraßen beziehungsweise der Einbau von Wärmeschutzfenstern.

Wer ist förderberechtigt? Mieter oder Eigentümer von Wohnungen. Es muss sich bei dem Objekt um den Hauptwohnsitz der betreffenden Person handeln (außer beim Einbau von Schallschutzfenstern) und das Haus muss mindestens 20 Jahre als sein. Die Nutzfläche der Wohnung muss zwischen 22 und 150 m² betragen.

Wichtige Fristen: Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein.

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Einbau von einbruchssicheren Türen

Das Thema Schutz vor Einbrüchen ist in Großstädten immer ein wichtiges. Wien animiert seine Bürger durch Förderungen zum Einbau von Sicherheitseingangstüren.

Wer ist förderberechtigt? Mieter oder Eigentümer von Wohnungen. Es muss sich bei dem Objekt um den Hauptwohnsitz der betreffenden Person handeln und das Haus muss mindestens 20 Jahre als sein. Die Nutzfläche der Wohnung muss mindestens 22 m² betragen.

Wichtige Fristen: Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein.

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Umweltschutz: Thermisch-energetische Sanierung

Gefördert werden außerdem Sanierungen der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizungsbedarfs führt. Darunter fallen etwa die Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen.

Wer ist förderberechtigt? Eigentümer von Eigenheimen oder Inhaber von Kleingarten-Wohnhäusern. Es muss sich bei dem Objekt um den Hauptwohnsitz der betreffenden Person handeln und das Haus muss mindestens 20 Jahre als sein (außer bei Kleingarten-Wohnhäusern). Die Nutzfläche der Wohnung muss mindestens 22 m² betragen.

Wichtige Fristen: Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein.

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Sanitärinstallationen in Wohnungen

Auch Modernisierungen beziehungsweise Verbesserungen bei den sanitären Anlagen von WC und Badezimmer werden von der Stadt Wien gefördert.

Wer ist förderberechtigt? Mieter oder Eigentümer von Wohnungen. Es muss sich bei dem Objekt um den Hauptwohnsitz der betreffenden Person handeln und das Haus muss mindestens 20 Jahre als sein. Die Nutzfläche der Wohnung muss zwischen 22 und 150 m² betragen.

Wichtige Fristen: Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein.

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Behindertengerechter Umbau

Wer seine Wohnung in Wien behindertengerecht umbauen lassen muss, wird ebenfalls von der Stadt unterstützt.

Wer ist förderberechtigt? Mieter oder Eigentümer von Wohnungen oder Inhaber von Eigenheimen oder von Kleingarten-Wohnhäusern. Es muss sich bei dem Objekt um den Hauptwohnsitz der betreffenden Person handeln und die Nutzfläche muss zwischen 22 und 150 m² betragen.

Wichtige Fristen: Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein.

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Austausch von Gasdurchlauferhitzern

Gasdurchlauferhitzer ohne Abgasführung können in Wien auch förderungsberechtigt ausgetauscht werden. Außerdem kann man den aktuellen Gasdurchlauferhitzer gegen innovative klimarelevante Heizungssysteme mit Warmwasseraufbereitung tauschen.

Wer ist förderberechtigt? Mieter oder Eigentümer von Wohnungen. Es muss sich bei dem Objekt um den Hauptwohnsitz der betreffenden Person handeln und das Haus muss mindestens 20 Jahre als sein. Die Nutzfläche der Wohnung muss zwischen 22 und 150 m² betragen.

Wichtige Fristen: Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein.

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Ausbau von Dachgeschoßen

Auch wird in Wien der Ausbau von Dachgeschoßen forciert, zum Beispiel zum Einbau von Toiletten oder Badevorrichtungen.

Wer ist förderberechtigt? Mieter oder Eigentümer von Wohnungen. Es muss sich bei dem Objekt um den Hauptwohnsitz der betreffenden Person handeln und das Haus muss mindestens 20 Jahre als sein. Die Nutzfläche der Wohnung muss zwischen 22 und 150 m² betragen.

Wichtige Fristen: Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein.

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Altersgerechter und barrierefreier Umbau

Damit man sein Heim auch im fortgeschrittenen Alter in vollem Umfang nutzen kann, sind möglicherweise einige Adaptierungen vonnöten. Auch hier bietet die Stadt Wien Förderungen an.

Wer ist förderberechtigt? Mieter oder Eigentümer von Wohnungen oder Inhaber von Eigenheimen oder von Kleingarten-Wohnhäusern. Es muss sich bei dem Objekt um den Hauptwohnsitz der betreffenden Person handeln und die betreffende Person muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 65 Jahre alt sein.

Wichtige Fristen: Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein.

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