Land muss weiter sparen - Wohnbauförderung wird gekürzt

Das erklärten Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Marco Tittler (beide ÖVP) am Dienstag im Pressefoyer. Die Änderungen betreffen die Höhe der gewährten Darlehen und die Zinssätze. Die Wohnbeihilfe zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bleibt unverändert.
Sind Sie von den Änderungen betroffen?
Melden Sie sich gerne bei uns und schildern Sie Ihre Situation. Wir möchten wissen, wie sich die geplante Kürzung der Wohnbauförderung auf Vorarlberger Familien, Bauherren oder Wohnungskäufer auswirkt.
Geringere Darlehen, aber bewährte Förderstruktur bleibt
Die Struktur der Wohnbauförderung ändere sich nicht, betonte Tittler, auch die Einkommensgrenze bleibe gleich. Deutliche Änderungen gibt es allerdings bei der Höhe der gewährten Darlehen und bei den Zinssätzen. Während es bisher keine Obergrenze für die gewährten Darlehen gab, liegt diese künftig bei 100.000 Euro. Die Basisförderung für Eigenheime sinkt von 40.000 auf 30.000 Euro, für Doppel- und Reihenhäuser von 100.000 auf 40.000 Euro, für Eigentumswohnungen von 100.000 auf 50.000 Euro. Der Einstiegszinssatz beträgt neu 1 Prozent und steigt ab dem 31. Jahr der Laufzeit auf 4 bis 5 Prozent (bisher: Einstiegszinssatz 0,25 Prozent, ab 31. Jahr 1,5 Prozent).
Leitzins drastisch gesunken
Die derzeit noch gültige Richtlinie sei in einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld entstanden, erklärten die Zuständigen. Nun müsse man sie wiederum an die sich verbessernde Marktsituation anpassen. Weil der Leitzins drastisch gesunken sei (von 4,5 Prozent im Mai 2024 auf 2,15 Prozent im Mai 2025) und damit auch Bankkredite günstiger zu haben seien, sei für die Bauherren durch die Kürzung der Förderung in Summe keine Schlechterstellung zu erwarten, erklärte Tittler: Zwar müsse jetzt mehr Geld bei der Bank aufgenommen werden, allerdings auch zu wieder deutlich besseren Konditionen als zuletzt. Wallner verwies zudem darauf, dass sich die Inflation wieder einzupendeln beginne und die KIM-Verordnung auslaufe. Dementsprechend wird auch das Eigenmittelersatzdarlehen des Landes gestrichen.

"Anpassung zur Sicherung des Systems nötig"
Die Anpassungen seien nötig, um das System des zinsgünstigen Darlehens durch das Land nicht zu gefährden und einen möglichen Auszahlungsstopp zu vermeiden. 2024 gab das Land 175 Millionen Euro für die Wohnbauförderung aus, 2025 wären es laut Hochrechnung 230 Millionen geworden, wenn die aktuelle Richtlinie beibehalten worden wäre.

Tittler: Keine Schlechterstellung durch Anpassung
Die neue Richtlinie werde in den nächsten Tagen veröffentlicht, sie sei noch nicht beschlossen, hieß es. Für bereits "nachweislich in Umsetzung" befindliche Projekte soll weiterhin die bisherige Richtlinie gelten. In dieser war eine Gültigkeit für Förderansuchen bis Ende 2026 angegeben. Angesprochen darauf, dass sich durch die aktuelle kurzfristige Änderung für manchen Häuslbauer die Frage nach der Handschlagqualität des Landes stellen könnte, verwies Tittler darauf, dass es durch die Anpassung keine Schlechterstellung geben werde und dass es - bei notwendigen Anpassungen - wichtiger sei, den Zugang zur Förderung zu erhalten als deren Höhe. Außerdem sei man in intensiven Gesprächen mit den Betroffenen und schaue auf eine gute Übergangsregelung.
Beispiele für die neuen Richtlinien
Beispiel 1:
Eine Familie aus zwei Erwachsenen mit zwei Kindern erwirbt eine Eigentumswohnung mit 85 m² Wohnnutzfläche. Erstmaliger Eigentumserwerb. Der Referenz-Heizwärmebedarf des Gebäudes liegt unter dem von der Richtlinie geforderten Schwellenwert, sodass der HWB-Bonus gewährt werden kann. Zudem sind alle oberirdischen Fenster und die Fassade aus regionalem Holz, sodass die dafür entsprechenden Zuschläge den Förderungskredit erhöhen, der in diesem Beispiel 100.000 Euro betragen würde.
Beispiel 2:
Eine Familie aus zwei Erwachsenen mit einem Kind erwirbt eine Eigentumswohnung mit 85 m² Wohnnutzfläche. Erstmaliger Eigentumserwerb. Der Referenz-Heizwärmebedarf des Gebäudes sowie der OI3 Index liegen unter dem von der Richtlinie geforderten Schwellenwert, sodass die Boni gewährt werden können. In diesem Fall gibt es einen Neubauförderungskredit in Höhe von 95.000 Euro.
Beispiel 3:
Eine Familie aus zwei Erwachsenen mit zwei Kindern entscheidet sich für die Errichtung eines Eigenheims mit einer Wohnnutzfläche von 130 m² in sehr guter ökologischer Bauweise (Klima-Aktiv-Gold-Standard). Es ist der erstmalige Eigentumserwerb. Der Neubauförderkredit nach der neuen Richtlinie würde somit 95.000 Euro betragen.
(APA)