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Wohnen in Wien: Rückgang bei Miet-Lagezuschlägen

In Wien wird ein Rückgang bei Miet-Lagezuschlägen erwartet.
In Wien wird ein Rückgang bei Miet-Lagezuschlägen erwartet. ©pixabay.com
Die Lagezuschläge für Wohungen wird in vielen Wiener Stadtgebieten unzulässig. So sieht es zumindest ein Entschluss des Obersten Gerichtshofs vor.

Infolge einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist es für Vermieter schwieriger geworden, Lagezuschläge für Wohnungen zu verlangen. Dadurch sei in Wien in vielen Stadtgebieten ein solcher Zuschlag nicht mehr zulässig, wodurch es zu günstigeren Mieten kommen werde, zeigte sich Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) bei einem Hintergrundgespräch überzeugt.

Rund um den Gürtel und Westen: kein Aufpreis mehr

Gaals Ressort und der Magistrat haben die gesamte Stadt nach den geänderten Kriterien für die Bewertung, ob zusätzliches Geld für eine bestimmte Wohnlage verlangt werden kann oder nicht, analysiert. Die Ergebnisse werden in einer neuen Lagezuschlagskarte abgebildet, die online auf www.mieterhilfe.at kostenfrei abgerufen werden kann. Im Vergleich zu bisher fällt auf, dass vor allem rund um den Gürtel und in äußeren Lagen der Westbezirke wohl kein Aufpreis mehr eingehoben werden darf. Die Stadtareale jenseits der Donau sowie der Süden Wiens, also in großen Teilen Favoritens und Simmerings, gab es schon bisher keinen Zuschlag.

Laut Arthur Mannsbarth von der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) hat man das ganze Stadtgebiet in 1.364 Zählgebiete eingeteilt. “Bisher gab es in 42 Prozent aller Zählgebiete keinen Zuschlag, jetzt sind es 67 Prozent.” Geht man von einer 80 Quadratmeter und einem – im Durchschnitt liegenden – Zuschlag von 2,18 Euro pro Quadratmeter aus, wäre das eine Ersparnis von etwa 180 Euro im Monat, rechnete Mannsbarth vor.

Mieter wehrt sich: Anlass für Beschluss

Basis für die neue Zuschlagskarte ist eine Feststellung des OGH im Jänner. Das Höchstgericht war wegen eines konkreten Anlassfalles – ein Mieter in Wien-Margareten hatte sich gegen einen Lagezuschlag gewehrt – zu dem Schluss gekommen, dass für die Zulässigkeit eines Lagezuschlags nicht ausschließlich der Grundkostenanteil – also die Grundstückskosten – herangezogen werden könne. Vielmehr sollen zur Beurteilung einer Lage Faktoren wie Öffi-Anbindung, Bildungseinrichtungen, Nahversorgung, Grünraum etc. einfließen, erklärte Christian Bartok von der Mieterhilfe.

Außerdem dürften nur mehr ähnliche Wohngebiete miteinander verglichen werden und nicht jeder einzelne Fall mit dem ganzen Stadtgebiet. Soll heißen: In einigen Stadtteilen ist eine U-Bahn-Station oder ein Supermarkt ums Eck inzwischen Normalität und könne daher nicht mehr als überdurchschnittlich angesehen werden.

Altbauten betroffen

Betroffen von der Regelung sind Mieter in Altbauten – also wenn man in vor 1945 errichteten Häusern lebt und der Mietvertrag nicht vor dem 1. März 1993 abgeschlossen worden ist. Ausgenommen sind Gründerzeitviertel, wo aktuell kein Lagezuschlag erlaubt ist. Die Zielgruppe sind demnach rund 120.000 Wiener. Wer sich die Karte – sie ist rechtlich freilich nicht verbindlich, sondern dient Mietern und Vermietern als Orientierungshilfe – ansieht und der Meinung ist, zu Unrecht Zuschläge zu bezahlen, kann sich gratis an die Mieterhilfe wenden. Nach Prüfung wird die Sache dann gegebenenfalls an die Schichtungsstelle weitergeleitet.

(APA/Red)

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