Der bisherige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird nicht Klubobmann im Parlament und auch sein Nationalratsmandat nicht annehmen. Damit wird Kurz auch kein Gehalt mehr ausgezahlt. Das teilte ein Sprecher von Kurz am Dienstag der APA mit.
Wahlkampf: Kurz wird quer durch Österreich ziehen
August Wöginger wird weiterhin Klubobmann der ÖVP bleiben. Er habe das bisher schon ausgezeichnet gemacht und er genieße das volle Vertrauen von Kurz, erklärte der Sprecher.
Kurz werde nun zunächst “alles tun, um eine geordnete Übergabe an die neue Übergangsregierung sicherzustellen”, kündigte der Sprecher an. Danach werde er quer durch Österreich unterwegs sein, “um bei den Menschen um Unterstützung für die Fortsetzung seines Kurses zu werben”.
Dass er im Gegensatz zu den bisherigen Ministern nicht mit der Fortführung der Amtsgeschäfte betraut wird, sondern Finanzminister Hartwig Löger diese Aufgabe interimistisch übernimmt, begründete der Sprecher damit, dass es nach dem Misstrauensvotum im Parlament darüber “Einvernehmen” zwischen Kurz und Bundespräsident Alexander Van der Bellen gebe.
Kein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung
Der bisherige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Laut Bundesbezügegesetz steht Politikern, die aus dem Amt ausscheiden, zwar für bis zu sechs Monate eine “Bezugsfortzahlung” von drei Viertel des regulären Einkommens zu. Allerdings schließt ein Rückkehrrecht in den Nationalrat, das Kurz hat, eine Bezugsfortzahlung aus, und zwar auch dann, wenn das Mandat nicht angenommen wird.
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker erklärte deshalb auch, ein Verzicht Kurz’ auf eine Gehaltsfortzahlung wäre keine noble Geste, sondern gesetzliche Realität.
Für Leichtfried drückt sich Kurz vor Verantwortung
ÖVP-Chef verzichtet vorerst auf Gehalt
Ex-Kanzler Sebastian Kurz verzichtet ab Juni komplett auf ein Gehalt, denn auch als Parteichef wird er nichts beziehen. Der ÖVP-Obmann hat aufgrund seines Verzichtes auf die Rückkehr in den Nationalrat keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung als Ex-Regierungschef – und er wird seine Tätigkeit als ÖVP-Chef ehrenamtlich ausüben, hieß es am Mittwochnachmittag aus der ÖVP.
Laut Bundesbezügegesetz steht Politikern, die aus dem Amt ausscheiden, zwar für bis zu sechs Monate eine “Bezugsfortzahlung” von drei Viertel des regulären Einkommens zu. Allerdings schließt ein Rückkehrrecht in den Nationalrat (das Kurz hat) eine Bezugsfortzahlung aus – und zwar auch dann, wenn das Mandat (wie im Fall von Kurz) nicht angenommen wird. Das Abgeordneten-Gehalt liegt bei etwa 8.900 Euro brutto, als Klubobmann würde man auf rund 15.000 Euro kommen, hieß es in der ÖVP.
(APA/Red)