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WKÖ will "Maskenpause "im Handel nicht angehen

Die SPÖ fördert zusätzliche Pausen für Maskenträger.
Die SPÖ fördert zusätzliche Pausen für Maskenträger. ©APA/AFP/ALEX HALADA
Die von SPÖ geforderte 15-minütige "Maskenpause" im Handel lässt die Wirtschaftskammer kalt. Stattdessen verweist sie auf Betriebsvereinbarungen und Sozialpartner.

Die WKÖ sieht bei der von Gewerkschaft und SPÖ geforderten verpflichtenden Maskenpause im Handel und im Tourismus keinen Handlungsbedarf. Es würden durch Betriebsvereinbarungen bereits "unterschiedliche mitarbeiterfreundliche Regelungen" bestehen, hieß es am Montag zur APA. Außerdem wäre der Vorschlag "in Hinblick auf Personalplanung und Anwesenheit in den Verkaufsräumen schlicht nicht umsetzbar".

Mehr Pausenzeit für Arbeitnehmer

Die GPA hat vor zwei Wochen die Forderung nach einer Maskenpause für Arbeitnehmer aufgestellt. Die SPÖ erklärte dann am vergangenen Sonntag ihre Unterstützung für dieses Anliegen und kündigte eine entsprechende Initiative im Parlament an. Konkret soll den Beschäftigten im Handel und im Tourismus nach einer Tragedauer von zwei Stunden eines Mund-Nasen-Schutzes eine verpflichtende und bezahlte Pause von 15 Minuten zur Verfügung stehen.

Im Büro von Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) verwies ein Sprecher am Montag auf die Sozialpartner. Diese hatten ja schon zu Beginn der Corona-Maßnahmen im März konkrete Schutzregeln für Beschäftigte und Kunden ausgehandelt und der Regierung vorgeschlagen, etwa hinsichtlich Regeln für schwangere oder ältere Arbeitnehmer. Daher wären auch jetzt beim Thema Maskenpause die Sozialpartner am Zug, hieß es aus dem Arbeitsministerium.

Wirtschaftskammer verweist auf Betriebsvereinbarungen

Die Wirtschaftskammer sah auf APA-Anfrage am Montag allerdings keine Notwendigkeit für Schritte in diesem Bereich. "Der Handel sieht keinen Bedarf, da unterschiedliche mitarbeiterfreundliche Regelungen durch unterschiedliche Betriebsvereinbarungen in den Handelsunternehmen bestehen. Dies führt dazu, dass es zu mehreren Pausenunterbrechungen innerhalb von sechs Stunden Arbeitszeit kommen kann", erklärte eine Sprecherin der Bundessparte Handel der WKÖ in einem der APA übermittelten Statement.

"Gleichzeitig wurden vom Handel verschiedenste unterschiedliche Maßnahmen wie der Plexiglasschutz für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Kasse umgesetzt, sodass hier keine Masken getragen werden müssen. Zudem besteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit mittels Plexiglas-Kinnschutz, der von mehreren Handelsunternehmen angeboten wird und der eine gute und tragbare Alternative zu Maske darstellt, die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz zu erfüllen. Zudem wäre der Vorschlag in Hinblick auf Personalplanung und Anwesenheit in den Verkaufsräumen schlicht nicht umsetzbar", so die Wirtschaftskammer.

Auffassungsunterschiede über Zuständigkeit in Regierung

In der Frage der Zuständigkeit beim Thema Maskenpause für Arbeitnehmer gibt es in der Bundesregierung Auffassungsunterschiede. Während Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Montag klar das Gesundheitsministerium zuständig sah, hieß es dort auf APA-Anfrage, dass die Sozialpartner sowie das Arbeitsministerium mit der Sache zu befassen seien.

Blümel, der am Rande einer Pressekonferenz von Journalisten zu diesem Thema befragt wurde, spielte den Ball an Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) weiter: "Die Frage ist im Gesundheitsministerium angesiedelt", sagte er. Eine eigene Einschätzung wollte er zu einer von Gewerkschaft und SPÖ geforderten verpflichtenden Maskenpause (von 15 Minuten nach zwei Stunden Arbeit) nicht abgeben.

Im Sozialministerium wiederum wollte man diesen Ball nicht aufnehmen. Die Frage der Pause für Arbeitnehmer im Handel und Tourismus sei eine Frage einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sagte eine Sprecherin. Damit seien die Sozialpartner plus das Arbeitsministerium (von ÖVP-Ministerin Christine Aschbacher) zuständig.

Handelsverband: Wäre "administrativer Supergau"

Gesetzliche oder kollektivvertragliche Regelungen über bezahlte Maskenpausen wären aus Sicht des Handels ein "administrativer Supergau für die krisengebeutelten Händler", teilte der Handelsverband am Montag mit. Österreich sei "mit dem bestehenden Regelwerk bereits Komplexitätskaiser innerhalb der Europäischen Union", betonte die Arbeitgeberseite und lehnte weitere Vorgaben ab.

Betriebsvereinbarungen, in denen auch das Tragen von Masken geregelt sei, würden im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin bereits je nach individuellem Erfordernis gelebt. Der Handelsverband verwies auch auf zahlreiche mitarbeiterfreundliche Sicherheitsvorkehrungen, welche die Belastung durch MNS-Masken abmilderten - so etwa Plexiglas-Schutzwände im Kassenbereich, wodurch die Beschäftigten in diesem Bereich gar keine Masken bräuchten. Ebenfalls zum Einsatz kämen Plexiglas-Visiere oder Kinnschutz.

Die individuelle Belastung im Handel sei je nach Warengruppe und Tätigkeit sehr unterschiedlich ausgeprägt. "Daher braucht es keine weitere Regelung mit der Gießkanne." Eine gewisse Eigenverantwortung aller Beteiligten - Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Kunden - müsse einfach zumutbar sein.

(APA/red)

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