Mit “Einkehrverpflichtung” ist in dem Fall nicht etwa die Pflicht der Wintersportler gemeint, nach Stunden auf der Piste eine Hütte aufzusuchen – gemeint ist vielmehr die Pflicht der Hauseigentümer, die Gehsteige vor ihren Häusern von Streugut zu befreien. Denn dank der Frühlingstemperaturen sind Auftaumittel und Streusplitt nun nicht mehr nötig, um die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten – und Splitt hat auf den Gehsteigen nichts mehr verloren.
Splitt gehört nicht auf die Straße
Für dessen Entsorgung sind die Hauseigentümer oder die von ihnen beauftragten Winterdienstunternehmen verantwortlich. Übrigens ist das Kehren des Splitts vom Gehsteig auf die Straße unzulässig und strafbar. Die WasteWatcher kontrollieren die Einkehrverpflichtung und strafen auch. In der Saison 201/2011 wurden bei diesbezüglichen Verstößen 952 Anzeigen an die zuständigen magistratischen Bezirksämter weitergeleitet.
MA 48 längst im Einkehr-Einsatz
Selbstverständlich ist auch die MA 48 längst im Einkehr-Einsatz, um die durch den Splitt bedingte Feinstaubbildung zu minimieren. Sie hat 80 Kehrmaschinen und -geräte für das Einkehren auf der Straße im Einsatz. Durch die Verwendung von Sole statt Wasser kann das Einkehren selbst bei leichten Minusgraden erfolgen.
Splitt bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter kann auf den 19 Mistplätzen der MA 48 gratis entsorgt werden, größere Splittmengen sind einem befugten Entsorger zu übergeben. Die Mistplätze haben von Montag bis Samstag von 7 bis 18 Uhr geöffnet, der Mistplatz in der Percostraße 2 in Wien-Donaustadt auch am Sonntag von 7-18 Uhr – Zeit genug also, den Splitt ordnungsgemäß zu entsorgen.