Wimmer: Ohne Einigung bei Metaller-KV gibt es ab morgen Streik

Heute Mittag gehen die Kollektivvertragsverhandlungen in der Metalltechnischen Industrie in die vierte Runde, gibt es keine Einigung, dann folgen bereits am morgigen Mittwoch Kampfmaßnahmen der Belegschaft. "Es wird zu Arbeitsniederlegungen kommen", wenn es keine Einigung gibt, so Rainer Wimmer, Chef der Produktionsgewerkschaft PRO-GE, im "Ö1-Morgenjournal". DGewerkschaften fordern 4,5 Prozent Lohnerhöhung, die Arbeitgeber bieten 2,3 Prozent.
Arbeitnehmer fordern Erhöhung der Löhne bei Metaller-KV
Neben der Erhöhung der Löhne und Gehälter wird auch um das Rahmenrecht und die Höhe der Lehrlingsentschädigung gefeilscht. Die Zulagen für die 2. und 3. Schicht bzw. für die Nachtarbeit sollen künftig verdreifacht (auf 1,50 Euro pro Stunde) beziehungsweise verdoppelt (auf 5 Euro pro Stunde) werden, so die Forderung der Gewerkschaften PRO-GE und GPA. Weiters fordern die Arbeitnehmervertreter einen selbstbestimmten Verbrauch von Gleitzeitguthaben in ganzen Tagen und eine Erhöhung der Lehrlingseinkommen auf 1.000 Euro (1. Lehrjahr), 1.300 Euro (2.), 1.600 Euro (3.) und 2.000 Euro (4. Lehrjahr).
Arbeitnehmer verweisen auf starke Konjunktur und hohe Inflation
An den Standpunkten der Sozialpartner hat sich auch nach drei ergebnislosen Verhandlungsrunden und Betriebsversammlungen der Belegschaftsvertreter nichts geändert. Die Arbeitnehmer verweisen auf die starke Konjunktur - nach einem pandemiebedingten Einbruch im Vorjahr - und die aktuell hohe Inflation von über drei Prozent. Die Arbeitgeber der Metalltechnischen Industrie (FMTI) unter ihren Chef Christian Knill betonen die globalen Lieferprobleme, die hohen Energiepreise und die gute alte Gewohnheit der KV-Verhandlungen - dass die Teuerungsrate der zurückliegenden zwölf Monate als Verhandlungsbasis dient, und diese beträgt 1,89 Prozent.
2020 ein Lohnplus von 1,45 Prozent bei Jahresinflation ovn 1,4 Prozent
Im Vorjahr gab es nach nur einer Verhandlungsrunde eine Einigung auf 1,45 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung, bei einer Jahresinflation von 1,4 Prozent. Die Abschlüsse anderer Branchen im heurigen Herbst haben bisher eine große Bandbreite. Zuletzt gab es eine Einigung mit den Gebäudereinigern, sie erhalten ein Plus von 3,5 Prozent. Zuvor schlossen die Wiener Kinos bei 1,3 Prozent ab. Bei der Brotindustrie steigen die Einkommen um 2,11 Prozent. Wobei die Metaller traditionell höher abschließen als der Schnitt aller Branchen, etwa als die knapp eine halbe Million Handelsangestellten, die sich ebenfalls gerade in der Herbstlohnrunde befinden.
Gewerkschaft droht mit Streiks, wenn es keine Einigung gibt
Kommen sich die Sozialpartner bei den Prozenten nicht näher, könnten sie sich noch auf eine Einmalzahlung einigen. Dies wird aber von den Gewerkschaften nicht so gern gesehen, denn ein einmaliger Zuschlag wäre bei den nächstjährigen Lohnverhandlungen nicht nachhaltig. Möglich wäre auch ein Entgegenkommen der Arbeitgeber bei der sechsten Urlaubswoche oder einer weiteren Arbeitszeitflexibilisierung. Eine Streikfreigabe vom Bundeskongress des ÖGB haben sich PRO-GE und GPA jedenfalls schon geholt.
Klare Regelung zu Streikrecht gibt es nicht
Eine eindeutige rechtliche Regelung für einen Streik gibt es in Österreich nicht. "Inhalt und Umfang des Begriffes 'Streik' sind im Gesetz nicht geregelt", so der österreichische Rechtsanwaltskammertag. Und auch bei den Sozialpartnern war man sich in der Vergangenheit nicht einig.
Aus Sicht der Gewerkschaft ist das Streikrecht durch die Verfassung abgesichert. Erlaubt sei die Arbeitsniederlegung, das Vorgehen gegen streikende Mitarbeiter von Unternehmerseite wie auch von Streikenden gegen Streikbrecher sei hingegen verboten. Das Streikrecht gelte auch für Lehrlinge, allerdings nur außerhalb der Berufsschulzeiten. Leiharbeiter dürfen nach Gewerkschaftsmeinung nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Die Wirtschaftskammer hingegen verwies zuletzt darauf, dass es keine Regelung gibt und ein Streik einer Arbeitsverweigerung gleich komme - und mit einer Entlassung enden könnte, auch wenn dies in Österreich nicht gehandhabt werde.
Laut Rechtsanwaltskammertag gibt es keine verlässliche Judikatur. "Was die Entgeltfortzahlung angeht, haben Arbeitnehmer, die aktiv am Streik teilnehmen, keinen Anspruch. Sind sie arbeitsbereit, können sie jedoch nicht arbeiten, wird die Entgeltfortzahlung davon abhängen, ob dieses Ereignis der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmersphäre zuzurechnen ist. Auch darüber herrschen geteilte Meinungen und es ist kaum Rechtsprechung vorhanden", so die Anwaltskammer auf ihrer Homepage.
Für den Einkommensverlust kann auch der Streikfonds des ÖGB einspringen. ÖGB-Chef Wolfgang Katzian sah diesen in einem "Kurier"-Interview im Jahr 2019 "total gut gefüllt".
(APA/Red)