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Wiens Antidiskriminierungsgesetz schützt nun auch Transgender

Wiens Antidiskriminierungsgesetz schützt nun auch Transgender-Menschen. Bei einer Novelle des Gesetzes im Landtag wurde am Donnerstag zusätzlich zur geplanten siebenten Kategorie "Geschlecht" auch "Geschlechtsidentität" als achte aufgenommen.

Die bereits bisher geschützten sechs Gründe waren sexuelle Orientierung, Rasse, Weltanschauung, Alter, ethnische Herkunft und Religion.

Eingebracht wurde die Ergänzung um Geschlechtsidentität von SPÖ und Grünen, die sich dementsprechend erfreut über die Verabschiedung zeigten. Der Grüne Gemeinderat Marco Schreuder lobte das Gesamtwerk: “Das Wiener Gesetz ist eines der besten Österreichs und bietet einen guten Diskriminierungsschutz.” Auch im Büro der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (S) zeigte man sich erfreut, dass der Diskriminierungsschutz so breit aufgestellt sei.

Der von Grünen und ÖVP geforderten Aufnahme behinderter Menschen in das Antidiskriminierungsgesetz erteilte die SPÖ dagegen eine Absage. “Behindertenverbände haben uns ersucht, sie nicht in das Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen, da sie in anderen Bereichen ein höheres Schutzniveau genießen oder zu erwarten haben”, begründete SP-Gemeinderat Kurt Stürzenbecher in einer Aussendung.

 

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