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Wienerin nach nächtlicher U-Bahn-Fahrt in Favoriten vergewaltigt: Haftstrafe

Am Dienstag wurde ein 20-Jähriger zu vier Jahren Haft verurteilt.
Am Dienstag wurde ein 20-Jähriger zu vier Jahren Haft verurteilt. ©APA
Ein 2o-Jähriger, der im März in Wien-Favoriten einer Frau von der U-Bahn auf ihrem Nachhauseweg gefolgt war, schließlich über sie herfiel und die 28-jährige Wienerin zwischen geparkten Pkw vergewaltigt hatte, ist am Dienstag zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Wie berichtet war der gebürtige Ghanaer als Bootsflüchtling via Gibraltar nach Europa gekommen. In einem Waggon der U-Bahn-Linie U1 nahm er gegen 1.30 Uhr die 28-Jährige wahr. Als diese an der Endstation Raumannplatz ausstieg, setzte er sich an ihre Fersen und brachte sie mit Gewalt zu Boden. Um ihre Schreie zu unterdrücken, hielt er ihr den Mund zu. Dennoch wurde ein Passant auf die Szenen aufmerksam und eilte der Frau zur Hilfe, worauf der Afrikaner davonlief.

Verdächtiger hat Vergewaltigung abgestritten

Der Verdächtige konnte fünf Tage später dank der Bilder aus der U-Bahn-Überwachungskamera festgenommen werden. Beim Prozessauftakt Ende Juli bekannte er sich zwar formal schuldig, behauptete allerdings, er habe keine sexuellen Absichten gehabt und die Frau auch nicht im Intimbereich berührt.

Diese stellte das heute bei ihrer zeugenschaftlichen Befragung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit und in Abwesenheit des Angeklagten stattfand, ganz anders dar. Wie nach ihrer Einvernahme zu erfahren war, leidet die 28-Jährige seit dem erlittenen Martyrium an Albträumen und kann ihrem bisherigen Alltag nicht mehr nachgehen. “Sie ist in ihrer Lebensführung erheblich beeinträchtigt”, stellte Richter Norbert Gerstberger fest.

Zu vier Jahren Haft verurteilt

Unter dem Eindruck dieser Entwicklung gab der Angeklagte die inkriminierte Vergewaltigung doch noch zu: “Ich bekenne mich schuldig für das, was passiert ist. Ich möchte mich für alles entschuldigen.”

Auch das Rätsel um eine männliche DNA-Mischspur, die auf einer Strumpfhose des Opfers gefunden wurde und die nicht zum Angeklagten passte, klärte sich am Ende der Verhandlung. Die Frau hatte der Polizei nicht eine, sondern zwei Strumpfhosen übergeben, weil sie nicht mehr wusste, welche sie zum Tatzeitpunkt getragen hatte. Während sich auf der einen genetische Spuren eines unbekannten Mannes fanden, entdeckte die Sachverständige Christina Stein im Schrittbereich der anderen Merkmale, die eindeutig mit dem Angeklagten übereinstimmten. (APA)

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