Die von der Rechtsvertreterin der jungen Frau geforderte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher blieb dem Wiener ihm erspart. Der Schöffensenat stützte sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten, demzufolge der Mann derzeit nicht mehr gefährlich genug sein soll, um ihn nach Verbüßung der über ihn verhängten Strafe in einer geschlossenen Anstalt anzuhalten.
Freundin des Wiener wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt
Die ehemalige Freundin des Mannes, die ihn bei dem geplanten Sexualverbrechen tatkräftig unterstützt hatte, wurde als Beitragstäterin zu zwei Jahren bedingt verurteilt. Die mittlerweile 28-jährige Frau nahm ihr Urteil an. Der SM-Studio-Besitzer, der überdies schuldig erkannt wurde, seinem Opfer 25.000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zu bezahlen, legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.