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Prozess: 17-Jährige sollte in SM-Club verschleppt werden

Eine 17-jährige Wienerin sollte entführt und in einen SM-Club verschleppt werden.
Eine 17-jährige Wienerin sollte entführt und in einen SM-Club verschleppt werden. ©Bilderbox.at
Im Juli 2002 versuchte der Angeklagte, ein Betreiber eines SM-Clubs, eine 17-jährige Wienerin zu verschleppen und sich in seinem Club an dem Mädchen zu vergehen. Am Dienstag wurde der Prozess fortgesetzt.
Prozessstart um versuchte Vegewaltigung

Im Wiener Straflandesgericht ist am Dienstag der Prozess gegen den Betreiber eines SM-Clubs fortgesetzt und abgeschlossen worden. Die Tat soll er gemeinsam mit einer wesentlich jüngeren Freundin verübt haben, die neben seiner Frau und seiner Ex-Frau in seinem Studio beschäftigt war.

Die beabsichtigte Entführung scheiterte nur deshalb, weil ein Passant die Hilferufe des Mädchens hörte und beherzt eingriff, als der 47-jährige Mann versuchte, sein 17-jähriges  Opfer, auf das er mit einer ein Kilogramm schweren Taschenlampe einschlug, in seinen Pkw zu zerren.

Angeklagter legte Geständnis ab

Der Angeklagte hatte in der Verhandlung ein freimütiges Geständnis abgelegt: “Irgendwann wurde der Gedanke geboren, dass wir real eine Vergewaltigung erleben wollen. In weiterer Folge sind wir mindestens zehn, 15 Mal durch Wien gefahren. Mir war etwas mulmig bei der Sache, aber geplant war, dass wir ein Mädchen gefügig machen, um uns beide mit ihr gegen ihren Willen zu amüsieren.

SM-Club: Ex-Frau, Ehefrau und Geliebte arbeiteten für Angeklagten

Der Plural bezog sich auf eine zum Tatzeitpunkt 19-Jährige, die als “Miss Jacqueline” in dem SM-Club tätig war und mit dem Chef ein sexuelles Verhältnis unterhielt. Dessen Ehefrauen waren in dem Etablissement unter den Pseudonymen “Lady Sarah” und “Sklavin Sabine” bekannt. Der 47-Jährige behauptete, die 19-Jährige habe ihn “immer wieder traktiert”, nach einem geeigneten Opfer zu suchen, um den “Kick” einer nicht gestellten Vergewaltigung zu erleben.

Fall durch Fall-Kampusch aufgedeckt

Auf den erhebliche Zeit zurückliegenden Kriminalfall war man im Zusammenhang mit dem Fall Kampusch gestoßen. Nachdem das Innenministerium eine Evaluierungskommission eingesetzt hatte, wurden vom Bundeskriminalamt neuerliche Erhebungen getätigt, um mögliche Querverbindungen des Kampusch-Entführers Wolfgang Priklopil bzw. seines Bekanntenkreises zur Kinderporno- bzw. SMS-Szene zu überprüfen.

Im Zuge dieser Ermittlungen stieß man dank eines Hinweises auf den 47-jährigen Club-Betreiber. Mit der Causa Kampusch hat dieser Fall aber unmittelbar gar nichts zu tun. Wie Richter Norbert Gerstberger darlegte, gibt es im gesamten Akt keinen einzigen Hinweis, der in diese Richtung deuten könnte.

17-Jährige sollte vergewaltigt werden

Nach umfangreichen Aktenverlesungen und der Erörterung von psychiatrischen Sachverständigengutachten begannen um 13.00 Uhr die Schlussvorträge der Staatsanwältin und der Verteidiger. Ob es noch am Dienstag zu einem Urteil kommen wird, wird danach entschieden. Wie der Richter in einer Verhandlungspause erklärte, hängt dies von der Dauer ab, die die Beratung des Senats in Anspruch nehmen wird. Allenfalls will Gerstberger die Urteile am Donnerstagnachmittag verkünden.

(apa/redaktion)

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