Wiener Wirtin gab 5 Gratis-Getränke für Kreuzerl bei FPÖ: Wegen Wählerbestechung vor Gericht

Das ergäbe sich laut Strafantrag aus ihren Facebook-Posts. Die Angeklagte wird sich unschuldig bekennen: "Das war eine blöde Idee. Wir plädieren aber auf unschuldig und Freispruch. Sie ist sachverhaltsmäßig geständig, dass sie dieses Angebot aufgehängt hat. Sie hat aber nicht die Absicht gehabt, die Leute zu bestechen", sagte ihr Strafverteidiger Wolf-Georg Schärf gegenüber dem "Kurier".
Bestechung bei einer Wahl: Strafdrohung bis zu einem Jahr
Zur Wählerbestechung gäbe es kaum Judikatur, so der Verteidiger. Grundsätzlich gilt: "Wer einem Wahl- oder Stimmberechtigten ein Entgelt anbietet, verspricht oder gewährt, damit er in einem bestimmten Sinn oder damit er nicht oder nicht in einem bestimmten Sinn wähle oder stimme, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen".
Für die Gäste gab es am Wahltag wohl nicht nur zu Trinken: "Getränke sind schon eingekühlt und a Burnheidl gibts a. Denkts dran es geht um Wien und um unser Floridsdorf" - so die Überschrift des Postings.
(APA/Red.)