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Wiener verursachte schweren Unfall in der Slowakei: Prozess vertagt

Die Verhandlung wurde vertagt.
Die Verhandlung wurde vertagt. ©APA/HANS PUNZ
Am Dienstag stand ein 52-jähriger Wiener vor Gericht, nachdem er in der Slowakei bei einem Autorennen einen schweren Unfall verursacht haben soll. Die Verhandlung wurde vertagt.

Weil er bei einem Quartermile-Rennen in der Slowakei in alkoholisiertem Zustand einen Unfall mit mehreren Schwerverletzten verursacht haben soll, hat sich am Dienstag ein 52-jähriger Wiener am Wiener Landesgericht verantworten müssen. Der Angeklagte wies jede Schuld von sich. Er bestritt auch, angetrunken und damit nicht mehr fahrtauglich gewesen zu sein. Die Verhandlung wurde auf 25. Mai vertagt.

Mann soll bei Unfall alkoholisiert gewesen sein

Der Mann war im Sommer 2018 mit einem Freund in die westslowakische Stadt Trencin gefahren, um am letzten August-Wochenende an einem sogenannten Quartermile-Rennen teilzunehmen. Dabei handelt es sich um Wettkämpfe auf einer eine Viertelmeile (402,34 Meter) langen, kerzengeraden Beschleunigungsrennstrecke auf zwei parallel verlaufenden Fahrbahnen.

Nach dem Einfahren lenkte der 52-Jährige auf der parallel direkt neben der Strecke gelegenen Rückfahrbahn sein Auto zurück an den Start. Allerdings hielt er sich dabei nicht an das vom Veranstalter vorgeschriebene Geschwindigkeitslimit, sondern brachte laut Anklage fast das Zehnfache - nämlich 100 km/h - auf den Tacho. Außerdem dürfte er von der Spur abgekommen sein - plötzlich krachte er in ein ihm entgegenkommendes Fahrzeug. Möglicherweise hing das mit der Alkoholisierung des Wieners zusammen, der einem nach dem Unfall vorgenommenen Alko-Test zufolge 1,2 Promille im Blut hatte.

Angeklagter habe nur ein Bier getrunken

Er habe an dem Tag nur ein Bier getrunken, versicherte der Angeklagte nun vor Richter Georg Olschak. "Ich habe auch den Rückstreifen nicht verlassen", fügte er hinzu. Zugegeben, er sei vermutlich schneller als zehn Stundenkilometer gefahren - von diesem Limit habe er aber nichts gewusst, das habe ihm der Veranstalter nicht zur Kenntnis gebracht. Er sei daher "zügig, nicht zu schnell, nicht zu langsam" gefahren: "Sonst hält man die ganze Veranstaltung auf." Und überhaupt, der Rückfahrstreifen zähle zur Rennbahn. "Das kommt mir dann vor, als würd' der Sessellift zur Skipiste zählen", warf der Richter ein.

Für die Kollision könne er nichts, meinte der Angeklagte: "Der Andere muss abgebogen sein. Er ist auf ein Mal vor mir gestanden." Die zwei Insassen des anderen Autos wurden schwerst verletzt, einer der Männer erlitt unter anderem eine Lungenquetschung. Der Angeklagte und sein Beifahrer mussten ebenfalls medizinisch versorgt werden, der 52-Jährige ramponierte sich unter anderem die Hüfte und trug Trümmerbrüche am rechten Fuß und an der rechten Hand davon.

Slowakische Unfallbeteiligte kamen nicht zur Verhandlung

Die slowakischen Unfallbeteiligten kamen - vermutlich coronabedingt - nicht zur Verhandlung. Die Slowakei hatte im Vorjahr das Strafverfahren an die Wiener Justiz abgetreten.

(APA/Red)

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