Vor dem Wiener Handelsgericht hat die SPÖ eine Einstweilige Verfügung erwirkt, derer nach es Heinz-Christian Strache und der FPÖ ab sofort verboten ist, zu behaupten, die SPÖ sei in "mafiöse Machenschaften" oder "mutmaßlich schwerstkriminellen Taten" verwickelt. Das berichtete die Partei in einer Aussendung am Samstag.
Durch die Verfügung sei gerichtlich festgestellt worden, “dass man die Wiener SPÖ in ehrenrühriger Weise verunglimpfen wollte”, heißt es in der SPÖ-Aussendung weiter.
Verfügung gegen Strache und die FPÖ
“Strache, Gudenus und Konsorten lassen keine Gelegenheit aus, sich zum Opfer zu stilisieren. Gleichzeitig zögern sie keinen Augenblick, politische Andersdenkende auf unflätigste Art und Weise zu diffamieren. Wenn die FPÖ keine Grenzen in der politischen Auseinandersetzung akzeptiert, dann muss der Rechtsweg beschritten werden, um eine Klärung herbeizuführen – so wie beim jetzigen Urteil”, so SPÖ-Landesparteisekretär Christian Deutsch, der sich sicher sit die FPÖ Wien durch dieses Urteil “in die Schranken gewiesen” zu haben.