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Wiener Polizeischüler meldete Polizeiübergriff gegen Obdachlosen: Neuerlicher Prozess

Tritt ins Gesicht: Der Schuldspruch für einen 29-jährigen Polizisten wegen Körperverletzung war bereits rechtskräftig - nun wird der Fall erneut ausgerollt
Tritt ins Gesicht: Der Schuldspruch für einen 29-jährigen Polizisten wegen Körperverletzung war bereits rechtskräftig - nun wird der Fall erneut ausgerollt ©APA (Sujet)
Weil einer seiner Vorgesetzten einem Obdachlosen ins Gesicht getreten haben soll, brachte ein Polizeischüler den 29-Jährigen Polizisten vor Gericht. Der Fall ist nun erneut Gegenstand eines Prozesses in Wien.
Tritt ins Gesicht: Erster Prozess

Ein Wiener Polizist muss sich am Mittwoch noch ein Mal wegen Amtsmissbrauchs am Landesgericht verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, einem Obdachlosen, der mit einer tobenden Psychose in ein Spital gebracht werden sollte, in einem Krankenwagen einen Tritt ins Gesicht verpasst und damit wissentlich seine Befugnisse missbraucht zu haben. Ein Polizeischüler hatte den Vorfall seinem Ausbildner gemeldet und mit seinem Vorgehen dafür gesorgt, dass der Fall vor Gericht kam.

Polizeischüler geschockt: "Hätte am liebsten die Uniform ausgezogen"

"Ich war wirklich geschockt. Ich hab' mich geschämt. Am liebsten hätte ich die Uniform ausgezogen", hatte der angehende Polizist im Vorjahr in der ersten Verhandlung gegen den 29-Jährigen Beamten angegeben, mit dem er am 20. Jänner 2021 gemeinsam mit einem weiteren Polizisten eine Funkstreifen-Besatzung gebildete hatte. Für ihn sei der Fußtritt "eine Riesenmaßnahmenüberschreitung" gewesen, deswegen habe er den Vorfall auch gemeldet: "In meiner Welt ist das nicht in Ordnung."

Amtsmissbrauch und Körperverletzung: Acht Monate bedingt

Obwohl der Angeklagte die Anschuldigungen zurückwies und beteuerte, es sei "nichts Unrechtmäßiges passiert", wurde er Ende September 2021 wegen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung zu acht Monaten bedingt verurteilt. Dagegen legte er Rechtsmittel ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte den Schuldspruch wegen Körperverletzung, hob jedoch das Ersturteil hinsichtlich des Amtsmissbrauchs wegen Feststellungsmängeln und in Verbindung damit auch den Strafausspruch auf.

Nun wird am Wiener Landesgericht erneut gegen den rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilten Beamten verhandelt, wobei vor allem geklärt werden muss, ob der Fußtritt mit dem Vorsatz gesetzt wurde, den Obdachlosen an seinen Rechten zu schädigen. Nur dann wäre der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt. In jedem Fall muss das Gericht eine neue Strafe festsetzen.

Obdachloser mit Psychose von Polizist provoziert - schließlich Fußtritt ins Gesicht

Der auf den Angaben des Polizeischülers beruhenden Anklage zufolge soll der Angeklagte den 25 Jahre alten Unterstandslosen in einem Krankenwagen - der psychisch auffällige junge Mann sollte vom Krankenhaus Hietzing ins Donauspital überstellt werden - zunächst provoziert haben, indem er ihn wiederholt mit seinem Vornamen ansprach und gängelte.

Als der mit Handschellen Gefesselte deshalb kurz mit den Füßen in Richtung des 29-Jährigen trat, soll dieser aufgestanden sein und dem Wehrlosen mit dem Fuß ins Gesicht getreten haben, dass dessen Kopf gegen die Wand krachte.

Tobende Psychose: 25-Jähriger attackierte Beamte

Der psychisch auffällige 25-Jährige war ursprünglich in einem Heim für Unterstandslose derart außer Rand und Band geraten, dass die Heimleitung die Polizei alarmiert hatte. Eine Funkstreife sollte den jungen Mann mit einer vermuteten tobenden Psychose ins Spital bringen, wobei sich der 25-Jährige dabei heftig wehrte und Beamte attackierte. Dafür wurde der Mann auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt.

(APA/Red)

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