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Wiener Neustadt: Die zweite Woche im Prozess um Suchtgifthandel

Der Drittangeklagte wurde am Montag in Wiener Neustadt einvernommen.
Der Drittangeklagte wurde am Montag in Wiener Neustadt einvernommen. ©APA (Sujet)
Der Suchtgifthandel-Prozess gegen 13 Angeklagte ist am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt mit deren Einvernahmen in die zweite Woche gegangen. Die nächsten Verhandlungstage sind am Dienstag, Donnerstag und Freitag. Den Beschuldigten wird der Betrieb von sechs Cannabis-Indoorplantagen in drei Bundesländern 2014 und 2015 im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Die großteils serbischen Angeklagten bekannten sich zum Auftakt am vergangenen Donnerstag teilgeständig, schwächten aber grosso modo ihre Rollen bei der Organisation bzw. Pflanzenaufzucht ab. Der Erstangeklagte (38) nannte medizinische Zwecke als Ziel: Es sei ihm wegen seiner kranken Freundin um die Herstellung von Arzneiöl gegangen – der Ankläger hatte allerdings von über 50 Kilogramm THC Reinsubstanz gesprochen. Der Bande wird weiters die Manipulation von Stromzählern angelastet, wodurch den Energieversorgern an die 190.000 Euro Schaden entstanden seien.

Zweite Prozess-Woche: Befragung des Drittangeklagten am Montag

Am Montag wurde die Befragung des – nach seinen Angaben nur zum Putzen und Kochen in Frohnleiten eingesetzten – Drittangeklagten abgeschlossen. Ebenso wie seine “Vorredner” bestritt er Verbindungen zwischen den Standorten in Niederösterreich, der Steiermark und im Burgenland. Warum die angemieteten Häuser dann mitunter mehrmals am Tag angerufen wurden, sei merkwürdig, hielt Gerald Grafl, vorsitzender Richter des Geschworenensenats, dem Vater des Viertangeklagten vor. Er kenne sich bei Handys nicht aus, er habe keine Ahnung, wer diverse Nummern eingespeichert bzw. sein Mobiltelefon verwendet habe, sagte der 65-Jährige auf den Vorhalt der Ergebnisse der Telefonüberwachung.

Der Viertangeklagte (übermorgen 39), den der Staatsanwalt neben dem Erstangeklagten zum führenden Kopf der Organisation zählte, gab ausführlich Auskunft. Der Lkw-Unternehmer und Fahrzeughändler, gelernter Maurer, erzählte, zuvor zusammen mit dem Erst- und Fünftangeklagten in Serbien und Ungarn gebrauchte Geräte an- und verkauft zu haben. Als er im März 2014 aus beruflichen Gründen nach Österreich kam, baute der Fünftangeklagte (41) gerade eine Indoor-Plantage in Matzendorf auf, um Cannabis-Öl herzustellen. Da sein Onkel Lungenkrebs hatte, war er “interessiert” und half seinem Bekannten bei der Einrichtung der Anlage im Keller. Mauerdurchbrüche habe er nicht vorgenommen, sagte er. Wegen der Stromzähler sei ein Mann “vorbeigekommen”. Mit den Setzlingen und dem Betrieb hatte er nichts zu tun, habe aber einige Male Öl bekommen und es an kranke Verwandte und Bekannte in seiner Heimat weitergegeben.

Ende 2014 half der 39-Jährige auch bei der Montage in Frohnleiten, die Plantagen in Hofern und Unternalb bei Retz habe er 2015 vorbereitet. Auch von Zettling (Steiermark) und Stotzing (Burgenland) wusste er. Er habe noch ein oder zwei Standorte besichtigt, die aber vom Platzangebot her nicht gepasst hätten. Sein Vater habe nur Hilfsarbeiten verrichtet – über die Plantagen hätten sie nicht miteinander geredet. Er sei ja nur mit deren Einrichtung befasst gewesen, betonte der Angeklagte, räumte aber ein, schon noch mehrmals in Matzendorf “vorbeigeschaut” oder übernachtet zu haben. Er erinnere sich aber nicht, dort etwas ausgeladen zu haben – der Richter spielte mit dieser Frage auf von Frohnleiten nach Matzendorf transportierte Säcke mit getrockneten Hanfpflanzen an. Grafl bezeichnete den Angeklagten aufgrund der Tatsache, dass dieser mit allen Beteiligten Telefonkontakt hatte, als eine “zentrale Figur”.

>> Beginn der Befragung von Angeklagten

(apa/Red)

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