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Wiener missbrauchte jahrelang Kinder: Haftstrafe und Einweisung

Das Urteil gegen einen Kinderschänder aus Wien steht
Das Urteil gegen einen Kinderschänder aus Wien steht ©APA (Sujet)
Ein Wiener ist wegen des sexuellen Missbrauchs von drei kleinen Mädchen in über 80 Fällen am Dienstag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der 43-Jährige wird zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Prozessbeginn in Wien
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Weitere potentielle Opfer
Verdacht auf Missbrauch


Der Beschuldigte erbat sich nach dem Urteil, bei dem er keine Miene verzog, drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mildernde Umstände für Kinderschänder

Mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit sowie das Geständnis des Angeklagten gewertet. Erschwerend waren das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen sowie der lange Tatzeitraum von zweieinhalb Jahren.

Somit erfolgte der Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material.

Freispruch im Zweifel

Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde der 43-Jährige freigesprochen, da bei den Kindern keine entsprechenden Verletzungen festgestellt wurden, sagte Schöffensenatsvorsitzender Richter Andreas Böhm. Auch vom Vorwurf des Missbrauchs eines Buben aus dem Jahr 2006 (rpt. 2006) wurde er im Zweifel freigesprochen.

Opfer in Lobau gefunden – zig Missbräuche

Der ehemalige Bahnbedienstete fand seine Opfer auf dem FKK-Gelände der Lobau in Wien und zeigte sich gerne bereit, auf die Kinder seiner Bekannten aufzupassen. In der Obhut des 43-Jährigen wurden die Mädchen jedoch schwer sexuell missbraucht. Ein Kind musste seit 2010 an die 50 Übergriffe über sich ergehen lassen.

Zwei weitere Mädchen – ein Geschwisterpaar – wurden 30 Mal missbraucht. Der Schuldspruch erfolgte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material.

Mädchen hatte Vorfälle erzählt

Aufgeflogen war der Mann, nachdem sich eines der Mädchen im Oktober 2013 einem Familienmitglied anvertraute, das wiederum die Exekutive verständigte. “Gut, dass sie da sind, ich bin eine Gefahr für Kinder”, sagte der Beschuldigte laut Einvernahmeprotokollen zu den Polizisten bei seiner Festnahme.

“2008 hat das angefangen, ich hab’ mir pornografische Fotos runtergeladen und dann ist es immer schlimmer geworden”, sagte der bisher unbescholtene 43-Jährige vor Richter Böhm. Er habe die Kinderpornos dann wieder gelöscht, um sie wenig später doch wieder hochzuladen. “Ich war in einer eigenen Welt. Ich hab’ es nicht mehr kontrollieren können.” Bei der Hausdurchsuchung wurden laut Polizei 15.000 kinderpornografische Fotos auf der Festplatte seines Computers gefunden.

Kinderschänder fotografierte Mädchen

Mit Frauen habe er nur kurze Beziehungen geführt, so auch 2010 zu der Mutter seines ersten Opfers. Auch als die Beziehung in die Brüche ging, kümmerte er sich um das Mädchen, machte mit ihm Ausflüge, das Kind durfte sogar bei ihm übernachten. “Ich hatte keine Hintergedanken zunächst, erst als die Beziehung mit der Mutter in die Brüche ging”, sagte der 43-Jährige.

Über 50 Mal soll er über das Mädchen hergefallen sein und die Kleine auch in eindeutigen Positionen fotografiert haben. “Die Mutter hat keinen Verdacht geschöpft, sie hat mir vertraut. Und dem Kind hab’ ich gesagt, es soll nichts sagen, das ist unser Geheimnis.” Das Kind durfte mit dem Mann Ausflüge machen und sogar bei ihm übernachten.

Da die “Sucht immer größer wurde”, machte sich der Mann auch an das Geschwisterpaar heran. Mit “Doktorspielen” brachte er die Kinder zu den sexuellen Handlungen. Der Mann zeigte sich vor Gericht größtenteils geständig, den mitangeklagten Übergriff auf den Buben dementierte der Beschuldigte heftig.

Maßnahmenvollzug ratsam

Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer stellte in seiner Expertise eine hohe Rückfallquote des Mannes mit einer 45-prozentigen Wahrscheinlichkeit fest. Er brauche ab sofort eine fachlich qualifizierte Behandlung. In der normalen Haft würde er die nicht bekommen, nur im Maßnahmenvollzug würde diese bestehen, meinte Dantendorfer. Der Angeklagte wehrte sich bis zum Schluss gegen die Unterbringung in eine Anstalt. Er wolle eine Therapie absolvieren, “aber freiwillig” und nicht im Maßnahmenvollzug, “wo man zwangsbeglückt wird”.

(apa/red)

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