Laut Umfrage wollen 85 Prozent der Wiener den Jahresbeginn 2014 feierlich begehen, wobei die Kammer sich durchaus für Details interessierte. So erfragte sie etwa, dass acht von zehn Wienern mit Sekt oder Champagner anstoßen, rund 40 Prozent Walzer tanzen, 38 Prozent bewusst auf das Läuten der Pummerin warten und 28 Prozent via Bleigießen in die Zukunft blicken werden. Außerdem will ein Fünftel der Städter ein Feuerwerk zünden, wobei man für Raketen im Durchschnitt 21 Euro springen lässt.
Sicherheitsrisiko durch illegale Feuerwerkskörper
Ob “Batterie”, “Schusskiste” oder die mit 50 Prozent Marktanteil dominante Rakete – für jeden vierten Österreicher gehört es zum guten Ton zum Jahreswechsel ein Feuerwerk zu zünden. Speziell der Kauf von illegalen pyrotechnischen Gegenständen, etwa per Internet, birgt ein enormes Sicherheitsrisiko, warnte in diesem Zusammenhang das Normungsinstitut Austrian Standards. Helmut Szagmeister, Pyrotechnikhändler und Vorsitzender der Arbeitsgruppe “Pyrotechnik und Sprengmittel” rät daher Feuerwerkskörper nur bei offiziellen Verkaufsstellen und im Fachhandel erwerben. Erkennen kann man legale, geprüfte pyrotechnische Artikel an der CE-Kennzeichnung, die an der Verpackung gut sichtbar angebracht sein muss. Neben einer vierstelligen Zahlenkombination sollten auch Name und Adresse des Herstellers, Typ und Gefahrenkategorie (F1 – F4) angeführt werden.
Zur Kategorie F1 zählt etwa die “Knallerbse”, die man bereits mit zwölf Jahren erwerben darf. Für die Klasse F2 gilt als Altersklasse 16 Jahre. Artikel der Kategorien F3 und F4 dürfen überhaupt nur an Personen mit Pyrotechnikausweis und einem behördlichen Bewilligungsbescheid abgegeben werden.
Mit der ÖNORM EN 15947 wurde unter österreichischer Beteiligung ein einheitlicher europäischer Standard geschaffen, der die unterschiedlichsten Arten von Feuerwerkskörpern nach Grad der Gefährdung kategorisiert und Prüfverfahren definiert, berichtete Austrian Standards.
“Wir möchten niemandem den Spaß am Feiern nehmen, aber wir möchten jeden einladen, beim Kauf von Silvesterraketen auf die Herkunft der Produkte zu achten”, so Reinhard Heiserer, Vorsitzender von Jugend Eine Welt. Das österreichische Hilfswerk wies darauf hin, dass die Feuerwerksindustrie im asiatischen Raum vielfach ausbeuterisch und gesundheitsschädlich sei und nach wie vor Kinderarbeit vorkomme.
Kein Feuerwerk im Ortsgebiet und bei Menschenansammlungen
Das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen aller Art im Ortsgebiet und in Menschenansammlungen ist verboten, erinnerte die Wirtschaftskammer Österreich WKÖ. Die “Piraten” oder “Schweizer Kracher”, die seit 4. Juli 2013 nicht mehr verkauft werden dürfen, können noch bis zum 4. Juli 2017 verwendet werden.
(APA/Red)