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Wiener KAV-Spitäler: Lockern des Besuchsverbots ist nicht geplant

Durch das Beibehalten des Besuchsverbots in den Spitälern des Wiener KAV soll das Gesundheitspersonal geschützt werden.
Durch das Beibehalten des Besuchsverbots in den Spitälern des Wiener KAV soll das Gesundheitspersonal geschützt werden. ©Pixabay.com (Sujet)
Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) verfolgt derzeit keinen "Stufenplan", das am 13. März bekannt gegebene Besuchsverbot mit Ausnahmen zu lockern. Auch wenn man seit zwei Tagen keine besonderen Zuwächse an Coronavirus-Patienten verzeichne, sei es doch noch eindeutig zu früh für eine Aufhebung. Der Fokus liege bei KAV-Spitälern beim Schutz des Personals.
Erste Maßnahmenlockerung nach Ostern

Zum Schutz des Personals gehören sämtliche Maßnahmen, um das Infektionsrisiko niedrig zu halten - wie die Reduktion der Besucher von Patienten sowie der Ambulanzbesuche, hieß es seitens des KAV. Dafür habe man eine Reihe von Maßnahmen gesetzt: Ausstattung mit entsprechender Schutzausrüstung der Mitarbeiter, die im direkten Kontakt mit Covid-Erkrankten bzw. -Verdachtsfällen stehen und die entsprechende Unterweisung in der korrekten Verwendung.

Risikogruppen in Wiener KAV-Spitälern freigestellt

Bereits vor einigen Wochen wurde die generelle Dienstanweisung gegeben, dass besonders schutzbedürftige Mitarbeiter, das heißt Personen mit chronischen pulmologischen Erkrankungen, chronischen Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, Diabetis Mellitus sowie Erkrankungen des Immunsystems einer besonderen Schutzpflicht des Dienstgebers unterliegen. "Aufgrund der Fürsorgepflicht ist in der Dienststelle gemeinsam mit der Krankenhaushygiene bzw. der Arbeitsmedizin eine ärztliche Einschätzung zu treffen. Falls eine Eigengefährdung vorliegt, kein anderer Einsatz im KAV und kein Arbeiten von zu Hause aus möglich sind, dann wird der Bedienstete vom Dienst freigestellt" - Oberstes Ziel ist es, gefährdete Personen zu schützen und gleichzeitig die kritische Infrastruktur am Laufen zu halten.

Was die in der Vorwoche von der Regierung präsentierte Maßnahme betrifft, gefährdete Personen von der Arbeit ins Home-Office zu wechseln oder alternativ freizustellen, würde dort, wo ein Arbeiten von Zuhause aus möglich ist, auch ermöglicht. Klinisches Personal werde aber zur Aufrechterhaltung des Spitalsbetriebs und des Betriebs in den Pflegeeinrichtungen weiterhin im Einsatz sein. "Wir nutzen auch alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Installierung von 'Diensträdern' - also immer gleiche diensthabende Teams, die einander im Dienst ablösen", hieß es dazu

"Fast Lane" für Belegschaft bei Coronavirus-Testung

Wo es einen sinnvollen Ansatz zur PCR-Testung auf das Virus gibt, werde auch getestet: bei direkten Kontakt zu einer Covid-bestätigten Person oder einer entsprechende Symptomatik. Zudem gibt es für die Mitarbeiter ein umfassendes Contact-Tracing, welches sicherstellen soll, dass in den KAV-Einrichtungen keine Infektionsketten ihren Anfang nehmen können. Zwei Ziele gibt es dabei zu beachten: Minimierung des Risikos von Infektionen innerhalb der KAV-Einrichtungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Spitals- und Pflegewohnhausbetriebs. Für die rasche Testung wurde dazu eine "Fast Lane" für die Belegschaft etabliert.

Dreiviertel des Personals, das rund 20.000 Personen ausmacht, arbeiten beim KAV im klinischen Bereich. Der nicht-klinische Bereich umfasst Verwaltungs-, Technik- und Betriebspersonal.

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(APA/Red.)

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