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Wiener Integrationsstadtrat zeigt Verständnis zu Verschleierungs-Verbot

Jürgen Czernohorszky zeigt Verständnis zu Kopftuch-Verbot und Co.
Jürgen Czernohorszky zeigt Verständnis zu Kopftuch-Verbot und Co. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Positive Worte zu einer "symbolischen Maßnahme": Der erst seit wenigen Tagen amtierende Wiener Integrationsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) hat am Dienstag Akzeptanz gegenüber dem geplanten Verbot der Vollverschleierung geäußert.
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“Der Bundeskanzler hat gestern bereits bekräftigt, dass es sich bei diesem Verbot um eine symbolische Maßnahme handelt, die in Österreich quantitativ im Grunde kein Problem darstellt.”

Czernohorszky-Lob für verpflichtendes Integrationsjahr

Auch das “Neutralitätsgebot” im öffentlichen Dienst sei “absolut vertretbar: “Hier geht es der Bundesregierung um ganz spezielle Berufsfelder, die zum Teil schon jetzt Bekleidungsvorschriften haben.” Ausdrücklich Lob aus Wien setzte es für das verpflichtende Integrationsjahr, das erstmals ein flächendeckendes Integrationskonzept für ganz Österreich vorsehe, wie Czernohorszky betonte: “Menschen können dadurch schneller in unsere Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt integriert werden – und zwar ab dem ersten Tag! Das ist ein Weg, den wir auch in Wien eingeschlagen haben.”

Meinungen zum Verschleierungs-Verbot

Zurückhaltend zu einem möglichen Burka-Verbot gab sich die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer, Petra Nocker-Schwarzenbacher. “Wir mischen uns grundsätzlich nicht in die Politik ein”, meinte sie. Zunächst gelte es aber, Erfahrungswerte mit einem möglichen Burka-Verbot zu sammeln: “Wie das gehandhabt wird, wird man beobachten.”

Grundsätzlich sei allerdings jeder Gast aus einem fernen Land willkommen, betonte Nocker-Schwarzenbacher, denn: “Tourismus heißt auch Toleranz.” Aber auch für die Beweggründe der Regierung für die geplante Maßnahme zeigte sie Verständnis und betonte, dass es sich um ein besonders sensibles Thema handle.

Brandstetter: Kopftuchverbot existiert schon in Justiz

In der Justiz sind keine gesetzlichen Änderungen für ein Kopftuchverbot nötig. Denn: Eine Richterin darf in der Verhandlung kein Kopftuch tragen, “das ist schon jetzt so und soll auch so bleiben”, betonte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) am Dienstag.Für die Justiz sei ein – im überarbeiteten Regierungsprogramm als “Neutralitätsgebot” für den Öffentlichen Dienst angesprochenes – Kopftuchverbot also kein neues Thema, “weil es schon existiert”. Den Vorschlag von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) “unterstütze ich selbstverständlich auch weiterhin”, merkte der Minister an. Denn: “Der Eindruck der Objektivität und der Neutralität in der Hoheitsverwaltung nach außen, also von Richtern/Richterinnen und Staatsanwälten/Staatsanwältinnen darf selbstverständlich auf keinen Fall beeinträchtigt werden.”

(apa/red)

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