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Wiener Heime: Schockierende Details veröffentlicht

Die Liste der Grausamkeiten in den Wiener Heimen wird länger und länger
Die Liste der Grausamkeiten in den Wiener Heimen wird länger und länger ©Bilderbox
Die Untersuchungen der Historikerkommission zu den Wiener Heimen gehen weiter - und fördern unfassbare Grausamkeiten gegenüber Kindern ans Tageslicht.
Zweiter Zwischenbericht
Schockierende Zeugenaussage
Zahlungen an Opfer
Helige leitet Kommission

Untersucht wurden sowohl städtische Einrichtungen als auch andere private oder konfessionelle Heime, in die vom Wiener Jugendamt regelmäßig Kindern geschickt wurden. Im Folgenden eine zusammenfassende Darstellung, beruhend vor allem auf Berichten ehemaliger Heimkinder. In diesen, so hieß es, sei das Leid an der “lieblosen, menschenverachtenden und gewaltsamen Erziehung” in den Wiener Kinderheimen ausgedrückt worden.

Leben wie im Gefängnis

 Die Leben dort war völlig durchorganisiert – mit Zugriff auf alle Tätigkeiten, die im alltäglichen Zusammenleben der “Gruppe” anfallen: Körperpflege, Mahlzeit, Notdurft, Schlafen, Bettenbauen, Spaziergang, Lernen, Spielen, Schulunterricht, Freizeit. “Wie in anderen totalitären Institutionen führte die Notwendigkeit, alle Lebenstätigkeiten der Gruppe zu kontrollieren, zu Anordnungen und Geboten, die gar nicht vollständig eingehalten werden konnten”, heißt es in dem Bericht. Übertretungen seien nicht zu vermeiden gewesen: “So führte die strikte Regel, das WC nur in der ‘großen Pause’ aufzusuchen, bei Kindern, die ihre Körperfunktionen (tlw. infolge diverser Verängstigungen) noch nicht vollständig kontrollieren konnten, zum Hosennässen.”

Wasser teilweise aus dem Klo getrunken

“Das Verbot, ab mittags Wasser zu trinken, um das nächtliche Bettnässen zu unterbinden, zwang die Durst leidenden Kinder, heimlich Wasser zu trinken, und sei es aus der Klomuschel. Das Verbot, bei der gemeinsamen Gruppen-Mahlzeit oder abends im Schlafsaal zu kommunizieren, erzeugte zwangsläufig heimliches Tuscheln. Das Gebot, das zugeteilte Essen aufzuessen, führte zum verbotenen Erbrechen, das ein neuerliches Gebot, das Erbrochene aufzuessen, nach sich zog. Jeder Regelverstoß wurde, sofern er von einem Erzieher bzw. einer Erzieherin beobachtet wurde, umgehend bestraft. Die Strafe richtete sich auf die Gruppe oder auf den Einzelnen, der vor den Augen der Gruppe bestraft wurde.”

So gut wie jede Strafe enthielt demnach physische und psychische Gewalt. In einigen Fällen verband sich das Strafen überdies mit sexualisierter Gewalt. Das Repertoire umfasste unter anderem:

  • die Zufügung von physischen und psychischen Schmerzen,
    darunter das mehrmalige Eintauchen des Kopfes in die Klomuschel,
    das Zerschlagen des Gesichts, das Hinunterstoßen über Treppen,
    das Verrenken eines Unterarmes, das Würgen mittels eines um den
    Hals gelegten nassen Handtuchs
  • die schwere Verprügelung mit Reitgerten, ledernen Hosengürteln,
    Ochsenziemern, Linealen und Holzschlapfen
  • die Duldung oder Provozierung einer Art Selbst-Justiz in den
    Kinder- und Jugendgruppen sowie die Disziplinierung, tlw. auch
    Quälung und Misshandlung von jüngeren oder körperlich schwächeren
    Kindern durch stärkere Kinder und Jugendliche
  • psychische Gewalt, darunter das systematische Verächtlichmachen,
    Herabwürdigen, Sarkasmus und Zynismus, in einzelnen Fällen
    die Zufügung von Todesängsten.
  • soziale Gewalt, etwa die Einschränkung der Kommunikation im
    Schlafsaal oder bei Tisch (Redeverbot), die Einschränkung von
    Besuchen, die oft willkürliche Untersagung von Ausgängen zu Eltern
    und Verwandten 
  • materielle Gewalt, wie die Ausbeutung der Arbeitskraft der Kinder
    und Jugendlichen im Anstaltshaushalt, die Einbehaltung von
    persönlichem Eigentum von Heimkindern durch Erzieher 
  • sexualisierte Gewalt, die vorgeblich in erzieherischer Absicht
    durch weltliche und geistliche Erzieher ausgeübt wurde. Darunter
    das Antretenlassen der Buben, um den Penis “zu prüfen” oder die
    Inspektion von Vagina und After bei Mädchen bzw. Schläge auf die
    Vagina mit einem Besenstil (im Heim der “Kreuzschwestern” in
    Laxenburg) 
  • Esszwang, also den mit Drohungen einhergehenden Zwang, das oft
    nicht kindgerechte (zu fette) Essen zur Gänze aufessen und in der
    Folge mehrfach Erbrochenes neuerlich aufessen zu müssen.(APA)
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