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Wiener erlitt nach Polizeieinsatz am Praterstern Trommelfellriss: Freispruch

Nach Misshandlungsvorwürfen kam es zu einem Prozess in Wien
Nach Misshandlungsvorwürfen kam es zu einem Prozess in Wien ©APA (Sujet)
Am Donnerstag ist im Wiener Landesgericht ein Prozess nach einer gewalttätigen Amtshandlung um eine Misshandlung abgeschlossen worden, die am 19. Jänner am Praterstern ihren Ausgang nahm.
Misshandlungsvorwürfe
Prozess steht bevor

Auf der Polizeiinspektion Lasallestraße war es zur angeblichen Misshandlung eines 42-Jährigen gekommen. Der Mann wurde vom Vorwurf des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und der Körperverletzung freigesprochen.

Amtshandlung am Wiener Praterstern

Dem 42-Jährigen war angelastet worden, sich ausfällig und aggressiv benommen zu haben, nachdem Polizisten ihm am Praterstern eine Schreckschusspistole abgenommen und ihn aufs nahegelegene Wachzimmer gebracht hatten, um dort ein Sicherstellungsprotokoll anzufertigen.

“Er hat uns attackiert. Er hat die Fäuste geballt, gespuckt, einen aggressiven, schnellen Schritt gemacht”, hatte ein Beamter beim Prozessauftakt Ende März behauptet. Der Mann sei ihm von Beginn an “zu nahe gekommen. Er hat nicht verstanden, warum ich aus Eigensicherungsgründen nicht will, dass er mir zu nahe tritt”.

42-Jähriger wurde wütend

Weil der 42-Jährige zur Kenntnis nehmen musste, dass er seine Gaspistole nicht zurückbekam, sei er immer wütender geworden. Man habe ihn daher wegen Lärmerregung und aggressiven Verhaltens anzeigen und nach dem Verwaltungsstrafgesetz festnehmen wollen, erklärte der Beamte.

Dagegen habe sich der Angeklagte mit “massiven Widerstandshandlungen in allen möglichen Formen” gewehrt. Ihm sei nichts anderes übrig geblieben, als den Mann mit einer Wurfbewegung zu Boden zu bringen, so er Polizeibeamte. Dort habe sich dieser jedoch “aus der Fixierung herausgelöst und um sich getreten”. Mit gezielten Tritten habe der 42-Jährige einen Kollegen an beiden Schienbeinen verletzt. Er habe an den Beinen des Kollegen “Schürfwunden, die geblutet haben” wahrgenommen, behauptete der 27-jährige Beamte.

Verdacht der Misshandlung

Für Richterin Minou Aigner waren diese Angaben nicht glaubwürdig. “Ich kann nicht ausschließen, dass gegen den Angeklagten massiv Gewalt ausgeübt wurde”, hielt sie vielmehr nach dem durchgeführten Beweisverfahren fest. Der 42-Jährige hatte nach der Amtshandlung einen Trommelfellriss am linken Ohr, eine Gehirnerschütterung, eine Prellung der Wirbelsäule und multiple Hämatome aufgewiesen. Seiner Darstellung zufolge hatte er von den Beamten bereits am Praterstern einen Faustschlag kassiert, wo er sich in eine Amtshandlung – die Polizei verwies einen Obdachlosen vom Bahnhofsgelände – eingemischt hatte, die ihm nicht korrekt abzulaufen schien.

Beschimpfungen am Wachzimmer

Am Wachzimmer sei das Ganze dann “durch gegenseitige Beschimpfungen eskaliert. Ich habe ihnen vorgeworfen, das sie die Menschenrechte brechen”, schilderte der 42-Jährige der Richterin. Ein Beamter habe ihn schließlich weggestoßen. Er sei zunächst am Rücken zu liegen gekommen, von der Polizei in Bauchlage gedreht und “von einigen Beamten” geschlagen worden. Schließlich habe er einen Fußtritt gegen die linke Kopfseite kassiert.

“Ich hätte mir gewünscht, dass die Polizei mir erklären kann, woher die Verletzungen des Angeklagten stammen. Das ist nicht geglückt. Es ist dazu nur lapidar gesagt worden, sie können nicht von dieser Amtshandlung stammen. Ich glaube das nicht. Ich glaube, dass die Verletzungen aus dieser Amtshandlung stammen”, befand Richterin Aigner. Die Verletzungen an den Schienbeinen des einen Polizisten führte die Richterin auf mögliche Abwehrhandlungen des 42-Jährigen zurück, wobei Aigner diese Reaktion “völlig nachvollziehbar” nannte.

Freispruch bereits rechtskräftig

Für den illegalen Besitz der Gaspistole fasste der 42-Jährige eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten aus. Der Freispruch vom Kern der Anklage ist bereits rechtskräftig – Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel verzichtete noch im Verhandlungssaal auf Rechtsmittel.

Kommt Prozess gegen Polizisten?

Auf den 27-jährigen Beamten, der gegen den Mann vorgegangen war, könnte nun ein Prozess zukommen. Die Staatsanwaltschaft führt gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. Ob Anklage erhoben wird, dürfte vor allem von den Ergebnissen eines in Auftrag gegebenen gerichtsmedizinischen Gutachtens abhängen.

(apa/red)

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