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Wiener Chefinspektor zusammengeschlagen: Urteile

Ein "Rollkommando" soll den Polizisten im Auftrag der Russin schwer verprügelt haben.
Ein "Rollkommando" soll den Polizisten im Auftrag der Russin schwer verprügelt haben. ©apa
Im Prozess gegen den suspendierten Chefinspektor der Wiener Polizei, dem unter anderem Amtsmissbrauch in neun Fällen, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Nötigung unter Ausnützung seiner Amtsstellung vorgeworfen wurde, sind am Montag nun die Urteile gefallen.
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Eine gebürtige Russin, in deren Auftrag am 5. Mai 2011 ein suspendierter Chefinspektor der Wiener Polizei zusammengeschlagen und schwer verletzt wurde, ist am Montagnachmittag im Straflandesgericht wegen Anstiftung zu dieser Straftat sowie wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein Slowake, der den Spitzenbeamten gemeinsam mit vier weiteren, nicht ausgeforschten Männern verprügelt hatte, erhielt drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Chefinspektor verlangte “Wucherzinsen”

Hintergrund dürfte ein Darlehen des Polizisten an die unter Finanznöten leidende 51-Jährige gewesen sein, wobei der Beamte “Wucherzinsen” verlangt haben soll. Angeblich verlangte er für die rund 20.000 Euro, die er der Witwe borgte, 17 Prozent Zinsen pro Monat. Als der Beamte immer nachdrücklicher sein Geld zurückverlangte, bat sie ihn zu sich nach Hause, wo sie ihn sogleich in ihr Schlafzimmer geleitete.

Aus der ersehnten Rückgabe des Geldes wurde aber nichts. Sobald der Polizist auf der Bettkante Platz genommen hatte, traten mehrere mit Sturmhauben maskierte Männer auf den Plan und versetzten dem 53-Jährigen zahlreiche Faustschläge und Fußtritte.

Inspektor sprang aus dem Fenster

Der Chefinspektor hatte sich gegen die auf ihn einprasselnden Schläge zur Wehr gesetzt, hatte jedoch keine Chance. Er musste sich schließlich laut Anklage hinknien, seine Taschen leeren und seine Armbanduhr hergeben. Danach richtete einer der Männer ein Sturmgewehr auf den völlig verängstigten Polizisten. Dieser war der Anklageschrift zufolge “davon überzeugt, dass sein Tod nun unmittelbar bevorstand”. Er habe “als einzige Möglichkeit, um dieser Situation zu entkommen, die Flucht durch die geschlossene, zweifach verglaste Terrassentür” gesehen.

Dieser gewagte Sprung brachte dem 53-Jährigen aber noch nicht die erhoffte Rettung. Die Männer, von denen außer dem 33-jährigen Slowaken kein einziger ausgeforscht werden konnte, verfolgten ihn bis auf den Gehsteig und zerrten ihn zurück ins Haus. Dem übel zugerichteten Polizisten kam schließlich ein Streifenwagen zu Hilfe: Nachbarn waren auf die wüsten Szenen aufmerksam geworden und hatten den Notruf verständigt.

Laut nicht rechtskräftigem Urteil hatte die 51 Jahre alte Russin zwei Personen – einem vermögenden Geschäftsmann und ihrer langjährigen Kosmetikerin – mit der Vorgabe, die Darlehen für ein “Schmuckinvestment” zu benötigen und alsbald gegen exorbitant hohe Zinsen zurückzahlen zu können, knapp 550.000 Euro herausgelockt. Den Betrag, den ihr der Chefinspektor borgte – insgesamt rund 25.000 Euro -, wertete der Schöffensenat (Vorsitz: Christian Böhm) nicht als Betrug. Die gebürtige Russin wurde in diesem Punkt im Zweifel freigesprochen.

Dafür bekam der Chefinspektor vom Gericht ein Schmerzensgeld von 5.300 Euro für die erlittenen Verletzungen zugesprochen. Der 53-Jährige war im Vorjahr in Folge zahlreicher Verfehlungen selbst verurteilt worden. Er erhielt wegen Amtsmissbrauchs in sechs Fällen, Nötigung unter Ausnützung seiner Amtsstellung, Verletzung eines Amtsgeheimnisses, Betrugs und versuchter Bestimmung zur falschen Zeugenaussage zu 18 Monaten bedingter Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt worden. 

(APA)

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