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Wiener beteuert nach Lawinenabgang in Zell am See Unschuld

Ein Wiener steht nach einem Lawinenabgang vor Gericht.
Ein Wiener steht nach einem Lawinenabgang vor Gericht. ©APA/EXPA/JFK (Symbolbild)
Nach einem Lawinenabgang in Zell am See am 3. Februar hat am Mittwoch ein Prozess gegen einer Wiener wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit begonnen. Der Mann bekannte sich vor dem am Bezirksgericht Zell am See nicht schuldig.
Wiener löste in Zell am See Lawine aus

Der damals 44-jährige Wiener soll auf der Schmittenhöhe in Zell am See mit seinem 13-jährigen Sohn mit Skiern bei großer Lawinengefahr (Warnstufe vier der fünfstufigen Skala) im freien Gelände in einen ungesicherten Hang eingefahren sein und die Lawine ausgelöst haben.

Alpinpolizei nach Lawinenabgang durch Wiener in Zell am See im Einsatz

Das Schneebrett, das um 13.00 Uhr abging, war rund 800 Meter lang und 300 Meter breit. Den beiden Skifahrern gelang es noch, rechtzeitig aus dem Hang herauszufahren. Sie wurden von den Schneemassen nicht mitgerissen. Mitglieder der Pisten- und Bergrettung brachten die beiden Wiener aus dem Schmittengraben zurück auf die Piste. Auch die Alpinpolizei und der Polizeihubschrauber "Libelle Salzburg" waren im Einsatz.

Staatsanwaltschaft wirft Wiener rücksichtsloses Verhalten vor

Vater und Sohn blieben unverletzt. Bei der Identitätsfeststellung zeigte sich der Urlauber laut Polizei allerdings sehr uneinsichtig in Hinblick auf die alpinen Gefahren und spielte die Situation herunter. Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft ihm nun vor, er habe sich rücksichtslos verhalten und dadurch auch das Leben seines (strafunmündigen, Anm.) Sohnes und von anderen Personen - wie etwa der Einsatzkräfte - gefährdet.

Verfahren gegen Wiener vertagt

Doch der Beschuldigte sagte vor Gericht, er habe die Lawine nicht ausgelöst. Es habe in dem Bereich, in dem er mit seinem Sohn abgefahren sei, keine Lawinenwarnstufe vier geherrscht. "Die Verhandlung wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf den 16. Oktober, 10.00 Uhr, zur Befragung von Zeugen vertagt", erklärte der Vizepräsident und Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger.

(APA/Red)

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