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Wiener beschoss jugendliche Touristen mit Armbrust: Bedingte Einweisung

Mit einer Armbrust schoss der Wiener auf deutsche Jugendliche
Mit einer Armbrust schoss der Wiener auf deutsche Jugendliche ©dpa (Sujet)
Es war ein Schockerlebnis, das im Vorjahr zwei 17-jährige deutsche Wien-Besucher hatten: Ein 31-jähriger Mann hatte sie in der Leopoldstadt mit einer Armbrust ins Visier genommen und mit einem 20 Zentimeter langen Metallpfeil beschossen. Nun stand dieser vor Gericht.
Touristen beschossen


Die Jugendlichen waren mit ihrer Schulklasse auf Sightseeing-Tour nach Wien gekommen, wo sie am 4. Juni 2013 von dem 31-Jährigen beschossen wurden. Getroffen wurden die Burschen zum Glück nicht.

Jugendliche beschrieben Vorfall in Leopoldstadt

Wie die nunmehr als Zeugen angereisten Jugendlichen einem Schöffensenat (Vorsitz: Christian Böhm) erklärten, befanden sie sich auf dem Weg zu ihrem Hotel, als sie in der Förstergasse den 31-Jährigen wahrnahmen. Dieser stand am Fenster seiner im zweiten Stock gelegenen Wohnung und hielt eine Armbrustpistole in der Hand. Er rief ihnen “Hallo!” zu, ehe er die Burschen ins Visier nahm und abdrückte.

Deutsche Touristen in Angst vor Armbrust

Die 17-Jährigen vernahmen ein “Plopp” und pressten sich aus Furcht vor einem weiteren Schuss zunächst an die Hausmauer. Geduckt und klopfenden Herzens gelangten sie schließlich in ihr Hotel, wo sie die Polizei alarmierten. Nachdem diese zur Stelle war, fand einer der Burschen auf der Straße den Pfeil, der ihn nur knapp verfehlt hatte.

Der 31-Jährige gab nach seiner Festnahme an, er habe die Jugendlichen “schrecken” und “g’scheit rennen” sehen wollen. Wie sich rasch herausstellte, war der Mann zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Laut Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer leidet er zumindest seit 2005 an einer schizoaffektiven Psychose und war nicht in der Lage, das Unrecht seines Handelns einzusehen, zumal er dem Sachverständigen zufolge keine Krankheitseinsicht zeigte und deswegen auch keine Medikamente nahm.

Wiener Schütze nicht schuldfähig

Da somit keine Schuldfähigkeit gegeben war, konnte der 31-Jährige nicht wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung bzw. gefährlicher Drohung verurteilt werden. Er wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, wobei das Gericht die Einweisung unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachsah. Grund: Seit seiner Inhaftierung wird der Mann zielgerichtet medikamentös behandelt, sein Befinden hat sich seither deutlich gebessert.

Einweisung nur bedingt

Das Gericht war daher der Meinung, dass der zeitlich unbefristete Maßnahmenvollzug in diesem Fall nicht erforderlich sei, wobei die bedingte Einweisung an mehrere Weisungen geknüpft wurde. Der Mann muss sich vor allem weiter einer psychiatrischen und medikamentösen Behandlung unterziehen. Die entsprechenden Belege sind alle vier Wochen dem Gericht vorzulegen.

Der 31-Jährige war damit ebenso einverstanden wie Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella. Die Entscheidung des Gerichts ist daher rechtskräftig.

(apa/red)

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