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Wiener beging vier Überfälle an einem Nachmittag: Elf Jahre Haft

Der Ex-Häftling versuchte nach wenigen Tagen in Freiheit abermals Überfälle
Der Ex-Häftling versuchte nach wenigen Tagen in Freiheit abermals Überfälle ©APA (Sujet)
Nachdem er eine langjährige Haftstrafe wegen eines bewaffneten Raubüberfalls abgesessen hatte, kam ein 45-jähriger Wiener wieder frei. Lange konnte er seine Freiheit nicht genießen - denn um zu Geld zu kommen, verübte er wenige Tage später gleich mehrere Überfälle.

Nachdem er für einen bewaffneten Raubüberfall eine achtjährige Freiheitsstrafe abgesessen hatte, öffneten sich im vergangenen November für Erich K. die Tore der Justizanstalt Stein. Eine Woche genoss der 45-Jährige die wieder gewonnene Freiheit. Dann kaufte er sich eine Gaspistole und überfiel in Wien-Favoriten an einem einzigen Nachmittag vier Geschäfte. “Ich hab’ nicht gewusst, wohin”, erklärte er am Dienstag, im Straflandesgericht seine Motivlage.

Sämtliche Überfälle scheiterten

Mehrere Nächte hatte der Mann in einer Notschlafstelle zugebracht, ehe er beschloss, sich die fehlenden finanziellen Mittel mit Raubüberfällen zu beschaffen. Zuerst betrat er eine Trafik in der Columbusgasse im zehnten Gemeindebezirk. “Schleich di”, beschied ihm der Trafikant, als der 45-Jährige seine Waffe zückte.

Drei weitere Versuche, in unmittelbarer Nachbarschaft zu Geld zu kommen, scheiterten ebenfalls. In einem Geschäft hieß es, der Geldbriefträger habe soeben die Einnahmen abgeholt, in einem anderen, es sei “nichts in der Lade”. Beim vierten Mal wurde dem offenbar nicht sehr einschüchternd wirkenden Räuber mit der Polizei gedroht, worauf er den Laden verließ.

“Es ist nix passiert. Die haben gesagt, ich soll wieder gehen”, erklärte der Angeklagte. Sein Verteidiger ersuchte um ein mildes Urteil: “Er hat sich abschasseln lassen.”

11 Jahre Freiheitsstrafe für Wiener

Dennoch bekam der 45-Jährige eine elfjährige Freiheitsstrafe aufgebrummt. “Ich gehöre zu den Richtern, die es hassen, Leute wegzusperren”, stellte der Vorsitzende des Schöffensenats, Peter Liebetreu, fest.

In diesem Fall gebe es aber “keine andere Möglichkeit”, verwies der Richter auf die zehn einschlägigen Vorstrafen, den überaus raschen Rückfall sowie das Gutachten des Gerichtspsychiaters Heinrich Pfolz, der Erich K. eine erhebliche kriminelle Energie bescheinigt hatte, die mit den Jahren zu- statt abgenommen habe.

(apa/red)

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