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Wiener (57) bunkerte 38 Kilogramm Cannabis: Sechs Jahre Haft

Kiloweise bunkerte der Wiener Cannabis
Kiloweise bunkerte der Wiener Cannabis ©APA (Sujet)
Ein 57-jähriger Mann aus Wien ist am Mittwoch im Straflandesgericht vor Gericht gestanden, weil er nach einer Verurteilung wegen Suchtgifthandels bereits auf Freigängen wieder ein Verteilernetzwerk aufgebaut haben soll. Er hatte kiloweise Cannabis gebunkert.

Der 57-Jährige wurde zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er nach einer Verurteilung wegen Suchtgifthandels bereits auf Freigängen wieder ein Verteilernetzwerk aufgebaut haben soll.

Bei seiner Festnahme im September 2013 wurden in einem Keller in Wien-Landstraße 38 Kilogramm Cannabis sichergestellt, die er dort “gebunkert” hatte.

Wiener war Langzeitkonsument

Sein Mandant weise “ein leicht- bis mittelgradig getrübtes Vorleben” auf, habe sich als “Langzeitkonsument” aber nach Einkunftsmöglichkeiten für den Erwerb von Drogen umsehen müssen, gab Verteidiger Werner Tomanek zu bedenken. Dabei habe der Mann “die Herausforderung mit der Justiz gesucht”.

Vorverurteilt wegen Drogenhandel

Insgesamt zehn Vorstrafen wies der 57-Jährige auf. 2005 war der Angeklagte wegen Drogenhandels zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. 2007 soll er aauf Freigängen bereits wieder gedealt haben und einem Abnehmer auf Kommission nicht weniger als 20 Kilogramm Cannabis überlassen haben. Weitere 60 Kilo, von denen in der Anklage die Rede war, waren für den Schöffensenat (Vorsitz: Harald Kaml) mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht nachweisbar.

Das stellte der 57-Jährige vehement in Abrede: “Ich kenn’ den nicht einmal, der das behauptet.”

“Das hat sich so ergeben”

Das Bunkern der Drogen gab er zu, wobei er nicht preisgeben wollte, woher und von wem das Suchtgift stammte: “Das hat sich so ergeben.” Er habe dafür 3.000 Euro erhalten, behauptete der Angeklagte.

“Hoch professionelles” Bunkern – “unbelehrbar”

Wegen anderer Delikte hatte der Mann im Frühjahr 2010 erneut drei Jahre Haft ausgefasst. Unmittelbar nach seiner Entlassung im Jahr 2012 übernahm er wieder Drogen, wobei ihm der vorsitzende Richter bei der Weitergabe bzw. beim “Bunkern” eine “hoch professionelle Vorgangsweise” bescheinigte. Zugleich nahm Kaml den raschen Rückfall zum Anlass, dem 57-Jährigen eine “offensichtliche Unbelehrbarkeit” zuzuschreiben. Deshalb bedürfe es einer empfindlichen Freiheitsstrafe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Tomanek erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

(apa/red)

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