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Wien-Wahl: Neues Wahlrecht kommt heuer erstmals zum Einsatz

Heuer kommt die Neuregelung erstmals zum Einsatz.
Heuer kommt die Neuregelung erstmals zum Einsatz. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Heuer kommt erstmals eine Neuregelung des Wahlrechts bei der Wien-Wahl zum Einsatz. Dabei werden Grundmandate "teuer".

Die Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl am 11. Oktober wird unter neuen Voraussetzungen begangen: Im Jahr 2015, aber erst nach der damaligen Wien-Wahl, erfolgte eine Neuregelung des Wahlrechts, das heuer erstmals in der Praxis zum Zug kommt. Dabei wurde der mehrheitsfördernde Faktor reduziert, was das Erreichen einer absoluten Mandatsmehrheit für eine Partei schwieriger macht.

So sieht die Neuregelung aus

Der entscheidende Unterschied in der Neuregelung: Jener Faktor, der starke Parteien - jahrelang die SPÖ, zuletzt auch vermehrt die FPÖ - überproportional bei der Mandatsverteilung begünstigt hat, wurde halbiert. Bei der Berechnung der Wahlzahl für die Verteilung der Grundmandate im ersten Ermittlungsverfahren wurde das jahrelang umstrittene "plus 1" zum "plus 0,5". Dabei handelte es sich um einen Kompromiss, da die Grünen ursprünglich den "Verzerrer" komplett abschaffen wollten, die Roten wiederum auf der bestehenden Regelung beharrt hatten.

Durch die Änderung im Wahlrecht sind die Grundmandate nun "teurer" als früher. Das heißt, man braucht mehr absolute Stimmen für ein Grundmandat. Dadurch "verschieben" sich mehr Mandate in das zweite Ermittlungsverfahren, wodurch kleinere Parteien, die weniger Chance auf ein Grundmandat haben als größere Parteien, profitieren. Wäre die Neuregelung schon bei der Wien-Wahl 2015 zur Anwendung gekommen, so hätte dies die FPÖ und die SPÖ jeweils zwei Mandate gekostet, während die ÖVP um zwei und die Grünen wie auch die NEOS um eines mehr erhalten hätten.

Ansonsten keine Änderungen bei Mandatsverteilung

Abgesehen von der Berechnungsart hat sich bei der Mandatsverteilung selbst nichts geändert. Nach jeder Wien-Wahl werden 100 Sitze im Gemeinderat bzw. Landtag vergeben. Das passiert in einem zweistufigen Verfahren, das in der aus 1996 stammenden Gemeindewahlordnung festgelegt ist. Im ersten Schritt geht es um die 18 Wahlkreise, in die Wien unterteilt ist. Sie sind grundsätzlich mit den Bezirken ident - mit Ausnahme des 1., 4., 5. und 6. sowie des 7., 8. und 9. Bezirks, die jeweils zu einem Wahlkreis zusammengefasst werden. In diesen Wahlkreisen werden die sogenannten Grundmandate vergeben, wobei sich deren Anzahl nach den laut Ergebnis der letzten Volkszählung 2011 im jeweiligen Wahlkreis mit Hauptwohnsitz wohnhaften österreichischen Staatsbürgern richtet.

Für die Verteilung braucht es dann eben die Wahlzahl. Sie legt fest, wie viele absolute Stimmen man für je ein Grundmandat braucht. Ermittelt wird sie, indem die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen durch die Anzahl der zu vergebenden Grundmandate plus 0,5 dividiert wird. Durch diesen Zusatz werden die benötigten Stimmen gesenkt, die Grundmandate werden also "billiger".

In Flächenbezirken (z .B. Floridsdorf, Donaustadt oder Favoriten), die viele Grundmandate zu vergeben haben, war die SPÖ traditionell stark. Sie konnte in der Vergangenheit folglich viele dieser "billigen" Grundmandate abschöpfen - was dazu führte, dass die Roten mit insgesamt weniger als 50 Prozent der Stimmen trotzdem die absolute Mandatsmehrheit einheimsen konnten. Das ist durch das neue Wahlrecht schwieriger geworden wiewohl noch immer nicht 50 Prozent der Stimmen dafür notwendig sind.

Mandatsermittlung wurde nicht verändert

Nicht geschraubt wurde am zweiten Schritt der Mandatsermittlung. In diesem werden die "Restmandate" zugewiesen - also jene Gemeinderatssitze verteilt, die durch Grundmandate nicht schon vergeben worden sind. Dafür werden alle Reststimmen aus dem ersten Schritt sowie jene Stimmen von Parteien, die zwar die Fünf-Prozent-Hürde und damit den Einzug in den Gemeinderat geschafft, aber kein Grundmandat erreicht haben, herangezogen.

Die Verteilung in diesem Verfahren ist etwas komplexer, hat aber grundsätzlich keinen mehrheitsfördernden Mechanismus eingebaut. Allerdings: Die Berechnungsmethode macht Restmandate relativ "teuer", wodurch kleine Parteien ihren Grundmandate-Nachteil nur schwer aufholen können.

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(APA/Red)

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