Auch wenn es nicht immer Spaß macht, die Schulbank zu drücken: Hierzulande ist die Pflicht zum Schulbesuch für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, gesetzlich verankert. Dennoch wurde die Verletzung der Schulpflicht im Jahr 2011 bereits 1.161 Mal angezeigt und das allein in Wien.
Gegenüber 2005, wo die Nichterfüllung der Schulpflicht in 500 Fällen zur Anzeige gebracht wurde, stellt diese Zahl eine Verdoppelung dar. Seitens des Büros der Wiener Stadtschulratspräsidentin erklärt man sich diese drastische Zunahme mit einer Intensivierung der Kontrolle in den letzten Jahren. Habe man im Zweifelsfall früher zugewartet, werde nun schneller reagiert und potentiellen Fällen sofort nachgegangen.
Verletzung der Schulpflicht kann Konsequenzen haben
Von einer Nichterfüllung der Schulpflicht spricht man dann, wenn ein Kind längere Zeit nicht in die Schule kommt und weder die Schule noch das Jugendamt zu den Eltern durchdringen können. In diesem Fall erstattet das Jugendamt Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Eine Verwaltungsstrafe von bis zu 220 Euro kann die Folge sein. Allerdings führt nicht jede Anzeige zu einem Strafverfahren oftmals bleibt es bei einer Ermahnung. Zu einer tatsächlichen Strafe wegen Verletzung der Schulpflicht kommt es relativ selten.