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Kindergartenpflicht: Nicht alle halten sich daran

Seit spätestens vergangenem September müssen fünfjährige Kinder verpflichtend einen Kindergarten besuchen - nicht alle Eltern halten sich aber daran, wie ein Rundruf n den Bundesländern ergab.

 Immer wieder werden säumige Eltern mit Geldstrafen belegt. Die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, wird allerdings auch angenommen. Die Länder betonen, dass es keine Probleme bei der Umsetzung der Pflicht gebe.

Steuermark: 40 Kinder nicht im Kindergarten

In der Steiermark waren im Vorjahr 10.763 Fünfjährige für den verpflichtenden Kindergartenbesuch registriert. 40 Kinder besuchten trotzdem keine Kinderbetreuungseinrichtung. Bei 25 dieser Kinder wurden Ausnahmegründe geltend gemacht, hieß es aus dem Büro von Bildungslandesrätin Elisabeth Grossmann (S). Ausnahmen wurden für Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen (1 Kind), aus medizinischen Gründen (7 Kinder), aufgrund der Entfernung vom Wohnort (2 Kinder), sowie für Kinder, bei denen der Verpflichtung im Rahmen der häuslichen Erziehung nachgekommen wird (15 Kinder), genehmigt.

Gegen die Eltern der weiteren 15 Kinder wurden Strafverfahren eingeleitet. Gemäß dem steirischen Gesetz drohen Geldstrafen bis zu 220 Euro, Ersatzfreiheitsstrafen werden nicht verhängt. In vier Fällen wurden vonseiten der Eltern Berufungen gegen die erstinstanzlichen Negativentscheidungen der Bezirksverwaltungsbehörden an die Landesregierung erhoben, in einem Fall wurde eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Wien: Verfahren gegen 59 Eltern

In Wien sei gegen 59 Eltern ein Verwaltungsverfahren eingeleitet worden, hieß es im Büro des zuständigen Stadtrats Christian Oxonitsch (S). Auch sie müssen mit Strafen bis zu 220 Euro rechnen. Insgesamt sind 16.000 Kinder besuchspflichtig. Eltern, die ihre Sprösslinge trotz Pflicht nicht in den Kindergarten geben, werden jedoch nicht sofort zur Kasse geben. Es gebe stattdessen zunächst Gespräche mit der Magistratsabteilung für Kinder, Jugend und Familie (MA 11). Gestraft wird erst bei fortgesetzter Weigerung. Manche säumige Eltern haben laut Rathaus nicht über die Kindergartenpflicht Bescheid gewusst. Es gebe jedoch auch Fälle, wo die Weigerung ideologische Gründe habe.

Keien Strafen wegen Kindergartenjahr in Kärnten

In Kärnten, wo das verpflichtende Kindergartenjahr im September 2008 eingeführt worden ist, waren im abgelaufenen Kindergartenjahr 4.952 Kinder betroffen. Wie Kindergartenreferent Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) auf APA-Anfrage erklärte, habe es 57 Anträge auf Ausnahmen gegeben. “Bei 33 Kindern wurde die häusliche Erziehung beantragt, 24 konnten den Besuch einer gleichwertigen Einrichtung nachweisen.” Strafen habe es überhaupt keine gegeben, die Quote liege bei fast 100 Prozent.

98.9 Prozent der Kinder in Oberösterreich vorzeitig eingeschult

In Oberösterreich ist die Kindergartenpflicht laut dem Büro der zuständigen Landesrätin Doris Hummer (V) bereits am 1. September 2009 eingeführt worden. Im abgelaufenen Arbeitsjahr 2010/2011 betrug die Betreuungsquote inklusive der vorzeitig eingeschulten Kinder 98,9 Prozent. Laut Statistik Austria wurden von 14.233 Fünfjährigen am 1. September 2010 insgesamt 13.968 in einer entsprechenden Einrichtung betreut, 115 Kinder wurden vorzeitig eingeschult und 44 zur häuslichen Betreuung abgemeldet. Dabei sei davon auszugehen, dass nach dem Statistikstichtag noch zusätzliche Kinder in den Betreuungseinrichtungen angemeldet wurden oder in einem anderen Bundesland ihre Kindergartenpflicht erfüllen.

Eine Meldung an die Strafbehörde – das sind in Oberösterreich die Bezirksverwaltungsbehörden – sei der letzte Schritt. Vielmehr würden vorher alle Bemühungen unternommen, die Eltern durch Beratung und Information zur Erfüllung der Kindergartenpflicht zu bewegen. Im Gesetz ist eine Strafe von bis zu 220 Euro oder zwei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe – analog zur Schulpflicht – vorgesehen. Strafbar ist auch, wenn Kinder zwar angemeldet sind, aber das Ausmaß von 20 Stunden an fünf Wochentagen nicht einhalten oder ungerechtfertigt fernbleiben. In bisher 20 Verfahren wurde 15 mal bestraft und dreimal eingestellt. Zwei Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

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