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Wien: Pensionist nach Hassposting gegen muslimisches Neujahrsbaby verurteilt

Das Bild des Wiener Neujahrsbaby 2018 löste rassistische Reflexe aus.
Das Bild des Wiener Neujahrsbaby 2018 löste rassistische Reflexe aus. ©APA/ HELMUT FOHRINGER
Nachdem ein 65-Jähriger ein Hassposting gegen das Wiener Neujahrsbaby 2018 und dessen Kopftuch tragende Mutter veröffentlicht hatte, wurde er heute zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Hass im Netz gegen Neujahrsbaby
Asel ist das Wiener Neujahrsbaby 2018

Weil er ein Hassposting gegen das Wiener Neujahrsbaby 2018 und dessen Kopftuch tragende Mutter abgesetzt hatte, ist ein 65-jähriger Pensionist am Montag am Wiener Landesgericht wegen Verhetzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet und dem bisher Unbescholtenen die Weisung erteilt, am Programm “Dialog statt Hass” des Vereins Neustart teilzunehmen.

Hassposting gegen muslimisches Neujahrsbaby: Pensionist habe “Dummheit” begangen

Zahlreiche Medien hatten im Vorjahr ein Foto des Neugeborenen und der Eltern veröffentlicht, wobei das Kopftuch der Mutter die Familie als muslimischen Glaubens auswies. In den sozialen Netzwerken löste das Bild teilweise rassistische Reflexe aus, mehrere Hassposter wurden von den Strafverfolgungsbehörden ausgeforscht, zur Anklage gebracht und abgeurteilt. Nun war ein 65-jähriger Pensionist an der Reihe, der Richter Stefan Apostol versicherte: “Ich liebe Muslime. Ich lebe mit Muslimen. Ich habe nie Muslime beleidigt.”

Das Foto mit der Kopftuch tragenden Mutter hatte ihn allerdings auf Facebook zu folgender Äußerung veranlasst: “Für jedes österreichische Baby werden sechs muslimische Jihadisten geboren.” Dass damit Muslime pauschal herabgesetzt wurden, sah der Angeklagte nicht ganz ein. Auf die richterliche Frage, ob er sich schuldig bekenne, meinte er: “Schwer zu sagen.” Er habe “nichts gemeint”. Letzten Endes räumte er ein, er habe “eine Dummheit” begangen.

Wiener Landesgericht: 65-Jähriger akzeptierte Strafe

Der 65-Jährige akzeptierte die über ihn verhängte Strafe. Auch Staatsanwältin Nina Bussek war einverstanden. Da der Pensionist nicht anwaltlich vertreten war, ist das Urteil nicht endgültig rechtskräftig.

(APA/Red)

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