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Wien mit neuen Corona-Regeln für Kindergärten und Schulen

Die Corona-Regeln in Schulen und Kindergärten werden gelockert.
Die Corona-Regeln in Schulen und Kindergärten werden gelockert. ©APA/SCHNEIDER
In Wiens Schulen und Kindergärten werden nur mehr Verdachtsfälle abgesondert, Klassen oder Gruppen müssen erst in Quarantäne, wenn ein positiver Corona-Test vorliegt.

Die Wiener Schulen und Kindergärten erhalten neue Richtlinien für den Umgang mit Coronavirus-Verdachtsfällen. Die Schließung von Gruppen oder gar ganzer Einrichtungen wegen eines Verdachtsfalls soll es nicht mehr geben. Lediglich die betroffenen Kinder müssen Quarantäne einhalten. Der Rest wird weiter unterrichtet und betreut.

Die Situation in Kindergärten und Schulen wurde über die letzten Wochen genau beobachtet, hieß es am Freitag in einer Aussendung des medizinischen Krisenstabs. Dabei habe sich gezeigt, dass nur ein Bruchteil der Verdachtsfälle positiv getestet worden sei. Weniger als fünf Prozent der Kinder mit Symptomen hatten sich demnach tatsächlich mit dem Virus infiziert.

Nur Kinder mit Symptomen werden abgesondert

Die neuen Regeln sehen nun vor, dass nur noch jenes Kind, das Krankheitssymptome aufweist, abgesondert wird. Enge Kontaktpersonen, also Kinder der gleichen Klasse oder Gruppe, können weiter unterrichtet oder betreut werden. Dabei darf es jedoch zu keiner Vermischung mit anderen Klassen oder Gruppen kommen, wie betont wurde.

Auch in der Freizeit sollen Kids, die mit Verdachtsfällen in Kontakt waren, vorsichtig sein, bis das Ergebnis vorliegt. Sie sollen an keinen Familien- und Geburtstagsfeiern teilnehmen und auch keine Spiel- oder Sportplätze mehr besuchen. Möglich ist hingegen laut Krisenstab ein Spaziergang mit den Eltern oder ein kurzer Einkauf mit Schutzmaske.

Klasse muss bei positivem Test in Quarantäne

Anders sieht die Sache aus, wenn das Ergebnis beim Verdachtsfall positiv ist. Dann werden die engen Kontaktpersonen - also Kinder derselben Gruppe oder Klasse - sehr wohl für 14 Tage nach dem letzten Kontakt zum infizierten Kind abgesondert. Die Gesundheitsbehörde nimmt dann mit den Betroffenen Kontakt auf und leitet weitere Tests in die Wege.

"Die vergleichsweise niedrige Infektionsrate bei Kindern wird auch durch zahlreiche Studien bestätigt. Deshalb können wir die Vorgangsweise nun vereinfachen und die Betreuung der Kinder im Sinne aller Beteiligten auch bei Verdachtsfällen aufrechterhalten", erklärte die stellvertretende Landessanitätsdirektorin und Leiterin des Medizinischen Krisenstabs, Ursula Karnthaler. Man habe die Richtlinien erarbeitet und adaptiert, weil es keine einheitliche Regelung auf Bundesebene gebe, fügte sie hinzu.

Fast nur Einzelfälle an Schulen

Seit Ausbruch der Pandemie wurden laut Krisenstab an Schulen und Kindergärten fast nur Einzelfälle verzeichnet. Clusteranalysen in Wien hätten außerdem gezeigt, dass sich Kinder eher im Familienverband anstecken. Den Bildungseinrichtungen könne nur ein Bruchteil der Infizierten in der Bundeshauptstadt zugeordnet werden, wurde versichert.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungseinrichtungen seien aber auch weiterhin zu Wachsamkeit aufgerufen, was mögliche Symptome einer Corona-Erkrankung betrifft, sagte Karnthaler. Wobei sie klarstellte: "Ein mehrmaliges Niesen, eine leicht rinnende Nase oder ein einmaliges Husten allein ist noch kein Anlass für eine Abklärung. Starke Beschwerden, die dazu führen, dass das Kind dem Bildungsangebot nicht mehr folgen kann, sollen aber jedenfalls zu einer Abklärung führen."

(APA/red)

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